- Verfahrensbereich: Ausfuhr und Versand
24.07.2026: Abgleich von Angaben und neue Funktionalitäten
Bereits mit der ATLAS-Info 0611/24 hat die Zollverwaltung über die Schnittstelle zwischen den Systemen ATLAS-Ausfuhr und ATLAS-Versand informiert. Diese wird ab 1. September 2026 in Betrieb genommen.
Die Schnittstelle hat folgende Funktionalitäten:
- Abgleich folgender Felder: Warennummer, Warenmenge (Eigenmasse) und Bestimmungsland
- Fachlich wird außerdem die „Art der Versandanmeldung“ überprüft und ob der Ausfuhrvorgang einen Status erreicht hat, der eine Weiterleitung im Versandverfahren zulässt, sowie ob dieser einen zulässigen Verfahrenscode beinhaltet.
- Das Verfahren bei Unstimmigkeiten an der Bestimmungszollstelle wird implementiert.
Ausnahmen zum automatisierten Abgleich anmelden:
Sollten Sie Ihre Waren im Luftverkehr transportieren, können Sie in den Grunddaten die Zusätzliche Information „T0002 – Sonderverfahren bei vorangegangenen Ausfuhrvorgängen im Luftfracht- oder Luftfrachtersatzverkehr" anmelden. Dies gilt auch im Falle eines Road Feeder Service, für den Transport im Straßenverkehr zu einem anderen Flughafen. In diesem Fall werden die Daten auch nach September manuell durch die Zollstelle abgeglichen und nicht automatisiert.
Mit ATLAS-Info 0693/24 und ATLAS-Info 0767/25 wurde bereits über die Gestellung am Ausgang zur Versandweiterleitung informiert. Die Zollverwaltung weist nochmals auf diese Möglichkeit hin.
Die Zollverwaltung fordert dazu auf, sich mit den Änderungen vertraut zu machen und ggf. interne Prozesse anzupassen.
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