- Verfahrensbereich: Einfuhr
24.08.2026: ATLAS-Info 0178/21 wird aufgehoben
Der Zoll informiert über die Pflicht zur Vorlage von Unterlagen, wenn bei einem Import ein Zollkontingent mit Windhundverfahren in Anspruch genommen werden soll.
Die ATLAS-Verfahrensanweisung enthält dazu im Abschnitt 3.1.2 (5) folgenden Hinweis:
Im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung müssen vorgelegt werden (im Original, sofern nicht die Vorlage einer Kopie des Originaldokuments in Papierform oder in elektronischer Form vorgesehen ist) [...], darunter fallen auch:
- alle für die Gewährung eines Zollkontingents nach dem Windhundverfahren erforderlichen Unterlagen.
Welche Unterlagen beim Import vorgelegt werden müssen, kann im EZT-Online nach einer Suche mit Warennummer und Land eingesehen werden. Nutzen Sie im Suchergebnis die Verlinkungen zu „Bedingungen“ oder „Präferenzpapier“.
Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.