- Verfahrensbereich: Einfuhr
02.11.2026: Rückwirkende Beendigung von Präferenznachweisen und Infos zum Nachweis der Direktbeförderung
Die Zollverwaltung hat mit der Wartung Ende September rückwirkend zum Jahresanfang 2026 die Anerkennung von Präferenznachweisen beendet. Dies betrifft die gemeldeten Nachweise für den Pan-Euro-Med-Raum bei Ländern, die das revidierte Regionale Übereinkommen bereits vollständig anwenden. Dies betrifft unter anderem folgende Unterlagencodierungen, die für die Übergangsphase ausgestellt wurden:
- U078: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die in Feld 7 die Erklärung "REVISED RULES" in englischer Sprache enthält
- U079: Ursprungserklärung, die am Ende die Erklärung "REVISED RULES" in englischer Sprache enthält
- U075: Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 (unter der Bedingung, dass in Feld 7 die Angabe "Übergangsregeln" eingefügt wird) im Zusammenhang mit den Pan-Europa-Mittelmeer-Übergangsregeln für den Ursprung
- U076: Ursprungserklärung (unter der Bedingung, dass in der Erklärung "Ursprung gemäß den Übergangsregeln" angegeben wird) im Zusammenhang mit den Pan-Europa-Mittelmeer-Übergangsregeln für den Ursprung
Folgender Workaround wurde aufgehoben:
Sofern kein Nachweis der Direktbeförderung (7HHF) notwendig ist, muss dieser nicht länger aus technischen Gründen gemeldet werden. Dieser Workaround wurde im Februar 2026 in der ATLAS-Info 0910/26 veröffentlicht.
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