Falls Ihnen die Entladeerlaubnis vom Zollamt nicht zugesendet wird, dann setzen Sie sich während der Öffnungszeiten mit dem Zollamt in Verbindung und faxen ggf. das abgestempelte Versandbegleitdokument dorthin. Außerhalb der Öffnungszeiten des Zollamtes sollten Sie das Versandbegleitdokument abstempeln und an das Zollamt faxen. Gegebenenfalls ist eine elektronische Nacherfassung nötig.
Trifft die Entladeerlaubnis aufgrund technischer Störungen nicht ein, dann gilt das Notfallverfahren. Laut Verfahrensanweisung müssen Sie dann der Bestimmungszollstelle unverzüglich ein Exemplar des Versandbegleitdokuments mit der Übernahmebestätigung zukommen lassen und dabei folgende zusätzliche Angaben machen:
- ZE-Bewilligungsnummer
- Warenort
- Datum der Ankunft der Waren
- Ergebnis der Prüfung der Waren und ggf. der Verschlüsse mit Unterschrift
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