- Verfahrensbereich: Einfuhr
09.06.2022: ATLAS wird um eine BLE-Schnittstelle für Fischereierzeugnisse erweitert
In einer ATLAS-Info meldet die Zollverwaltung, dass die Schnittstelle zur Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ab 27. Juni 2022 erweitert wird um die Genehmigung zur Einfuhr von Fischereierzeugnissen.
Verwenden Sie dazu folgende Unterlagencodierung:
- 8GIV: BLE-Genehmigung für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen im Rahmen folgender Verordnungen: VO (EG) Nr. 1005/2008, VO (EG) Nr. 1035/2001, VO (EU) Nr. 640/2010, VO (EG) Nr. 1984/2003, VO (EU) 2021/56
Als Nummer der Unterlage tragen Sie das Aktenzeihen der BLE-Genehmigung ohne Leerzeichen ein. Eine elektronische Abschreibung ist nicht vorgesehen.
Zusätzlich melden Sie das zugrundeliegende Fangdokument mit C673. Dieses kann dann nicht mehr zur Meldung der BLE-Genehmigung verwendet werden.
Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.