Aktualisiertes „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“
Die deutsche Zollverwaltung hat die Ausgabe 2023 des Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen veröffentlicht. Es steht ab sofort zum Download bereit und gilt ab 1. Januar 2023.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Titel II: Anpassungen und Sendungen mit geringem Wert (neu)
Nachdem bereits in Ausgabe 2021 die Abschnitte I und II des Titels II zu Ausfuhr und Versand an die Anhänge B von UZK-DA und UZK-IA (Datenstruktur, Feldnamen, zehnstellige Feldnummern) angepasst wurden, ist nun auch Abschnitt III (Einfuhr) umgestellt. Zusätzlich ist ein Kapitel zu Sendungen mit geringem Wert aufgenommen worden.
Titel III: Das Einheitspapier im Überblick
In Titel III können sich insbesondere Personen, die T2L/T2LF-Dokumente erstellen, die das Einheitspapier im Notfallverfahren, für noch nicht elektronisch umgesetzte Zollverfahren oder als Reisende verwenden, sowie Nostalgiker einen Überblick über die acht Exemplare des Einheitspapiers verschaffen.
Titel IV: Vorbereitungen auf ICS 2
Vor dem Hintergrund der in 2023 bevorstehenden Einführung von ICS 2 Release 2 wurden in Titel IV die Beschreibungen von summarischen Eingangsanmeldungen im Luftverkehr und von Ankunftsmeldungen an die Datenanforderungen gemäß Anhang B UZK-DA angepasst.
Titel V: Vorübergehende Verwahrung
Diejenigen, die ab Januar an der Grenze zur Schweiz ATLAS-SumA nur als Gestellungsmitteilung verwenden, dürften sich über folgenden Hinweis in Titel V (zur Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung) freuen:
„Wenn die Anmeldung in ATLAS-SumA nur die Gestellungsmitteilung ist, weil eine Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung nicht abzugeben ist, braucht die Warenbezeichnung dagegen obenstehenden Anforderungen nicht zu genügen, weil diese im Datensatz der Gestellungsmitteilung gemäß Spalte G3 des Anhangs B UZK-DA nicht enthalten ist. Es sind dann auch Sammelbezeichnungen o. ä. zulässig. “
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