EMCS Filing: Releasewechsel auf Version 2.5
Rechtzeitig zum 13. Februar 2023 stellt AEB die Anwendung EMCS Filing auf das zollseitige EMCS Release 2.5 um. Dieser Stichtag ist auf EU-Ebene durch eine Systemrichtline (Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates) zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems vorgegeben. Alle Änderungen und was Sie am Umstellungstag beachten müssen, lesen Sie hier im Überblick.
Die Umstellung findet für Anwendungen, die im AEB-Rechenzentrum betrieben werden, am 11. und 12. Februar 2023 statt. In EMCS Filing erhalten Sie zusätzlich eine Information als AEB-Nachricht in der Assistentenspalte Ihrer Anwendung.
Mit EMCS 2.5 wird das papierbasierte Verfahren mit einem vereinfachten Begleitdokument (VBD) für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, bei denen die Verbrauchsteuer im Abgangsmitgliedstaat entrichtet wurde, durch ein elektronisches Verfahren auf Basis eines vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (v-e-VD) vollständig abgelöst und in EMCS integriert.
Umstellung der AEB-Anwendungen
Im Help Center von AEB finden Sie abhängig von der genutzten Anwendung die Termine und mehr Informationen zur Umstellung. Nutzen Sie innerhalb dieser Artikel die Schaltfläche „Folgen“, um auch bei Änderungen stets auf Stand zu bleiben.
>> EMCS Filing: Umstellung auf das Release 2.5
>> EMCS Filing mit ASSIST4: Umstellung auf das Release 2.5
Überblick im Online-Seminar
Im Seminar erfahren Sie mehr zu den neuen Beteiligtenrollen im Release 2.5, wie Sie die erforderlichen Zollnachrichten ordnungsgemäß erzeugen, Antworten empfangen und verarbeiten. Neben dem neuen Verfahren bietet Ihnen AEB-Dozent Matthias Wenning auch den Überblick über den Ablauf beim Transport von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung.
Am 8. Februar 2023, 9 – 12.30 Uhr
>> EMCS 2.5 - verbrauchsteuerpflichtige Waren clever transportieren
Fachliche Änderungen
Für das Verfahren werden vier neue Beteiligte eingeführt:
- zertifizierter Versender
- zertifizierter Versender im Einzelfall
- zertifizierter Empfänger
- zertifizierter Empfänger im Einzelfall
Um das neue Verfahren ab dem 13. Februar 2023 elektronisch abwickeln zu können, beantragen Sie zunächst die neuen Beteiligtenrollen bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt. Die Erlaubnisse für den freien Verkehr werden dann durch das jeweilige HZA vergeben. Mit der Erlaubniserteilung wird auch eine neue Verbrauchsteuernummer vergeben. Bestehende Erlaubnisse werden nicht erweitert.
Alle fachlichen Informationen erhalten Sie in der EMCS-Info 04/2022 zum zollseitigen Release 2.5.
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