Die Umstellung in Ihrer ASSIST4-Anwendung erfolgt stichtagsgenau mit Inkrafttreten der europäischen Systemrichtline (Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates) zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems am 13. Februar 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die zollseitigen Nachrichten weiterhin im Format des Vorgängerreleases 2.4 verarbeitet.
- On-Premise oder AEB-Rechenzentrum? Ob Sie ASSIST4 On-Premise in Ihrem Unternehmen oder im Rechenzentrum von AEB betreiben, erkennen Sie in Ihren Einstellungen. Gehen Sie dazu in ASSIST4 innerhalb der Extras zu den Einstellungen und öffnen dort die Arbeitsplatzeinstellungen. Ist für den Browser Pmb-rz3 hinterlegt? Dann ist Ihre Anwendung im AEB-Rechenzentrum installiert.
Ablauf der Umstellung
ASSIST4 im Rechenzentrum von AEB
Sofern Ihnen ein Testsystem für ASSIST4 zur Verfügung steht, wird dieses am Samstag, 28. Januar 2023 auf das EMCS Release 2.5 umgestellt.
Den Releasewechsel Ihres ASSIST4 wird AEB für Sie am 11. und 12. Februar 2023 durchführen, so dass Sie mit Inkrafttreten der europäischen Systemrichtlinie am 13. Februar das neue Verfahren nutzen können.
ASSIST4 On-Premise
Mit dem Servicepaket Ende Januar stehen Ihnen die Anpassungen in Ihrer Anwendung zur Verfügung. Sorgen Sie daher frühzeitig für die Aktualisierung Ihres Systems, indem Sie das aktuelle Servicepaket Januar 2023 einspielen. Ab diesem Zeitpunkt ist ihr System auf das neue Verfahren vorbereitet und es ist es Ihnen möglich, die erforderlichen neuen Stammdaten zu pflegen. Der Versand eines vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (v-e-VD) ist dann allerdings noch nicht möglich.
Umstellungstermin für ASSIST4-Anwendungen: Erst mit dem Inkrafttreten der europäischen Systemrichtlinie am 13. Februar 2023 können Sie die neuen Nachrichtenformen nutzen und elektronische Verwaltungsdokumente an den Zoll versenden.
>> „What’s New”-Dokument für EMCS 2.5 ASSIST4 (verfügbar ab Anfang Februar 2023)
Zu den fachlichen Änderungen
Mit EMCS 2.5 wird das papierbasierte Verfahren mit dem vereinfachten Begleitdokument (VBD) für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, bei denen die Verbrauchsteuer im Abgangsmitgliedstaat entrichtet wurde, durch ein elektronisches Verfahren auf Basis eines vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (v-e-VD) vollständig abgelöst. In diesem Fall wird es keine Übergangsphase geben.
Für dieses Verfahren werden vier neue Beteiligte eingeführt:
- zertifizierter Versender
- zertifizierter Versender im Einzelfall
- zertifizierter Empfänger
- zertifizierter Empfänger im Einzelfall
Bitte beachten Sie: Nutzen Sie bislang das VBD im Papierverfahren, informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt über notwendige Voraussetzungen für die neuen Beteiligtenrollen und das Antragsverfahren.
Alle fachlichen Informationen erhalten Sie in der EMCS-Info 04/2022 zum zollseitigen Release 2.5.
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