AES 3.0: Neues Feld „Kennzeichen Sicherheit”
Mit der Umstellung auf das zollseitige Release ATLAS AES 3.0 sind weitere Angaben in Ausfuhranmeldungen erforderlich. Ein neues Feld in den Grunddaten einer Ausfuhranmeldung ist das Feld „Kennzeichen Sicherheit“. Lesen Sie hier mehr zur Angabe und Bedeutung.
Mit dem neuen Feld melden Sie an den Zoll, ob Sie mit Ihrer Ausfuhranmeldung auch die sicherheitsrelevanten Daten einer summarischen Ausgangsanmeldung (ASumA) übermitteln, die für einen Export benötigt werden. Das betrifft:
- den Indikator für besondere Umstände (reduzierter Datensatz für einen Expressgutsendung)
- der Versender, wenn dieser von allen anderen Beteiligten abweicht und dem fachlichen Ersteller der Ausfuhranmeldung bekannt ist
- der Beförderer
- die Zahlungsart der Beförderungskosten
- die Beförderungsroute (von der Sendung zu durchfahrende Länder)
- Gefahrgut-Nummer (UNDG)
In Fällen, in denen mit Ihrer Ausfuhr auch die ASumA-Daten übertragen werden müssen, melden Sie dies über das Kennzeichen Sicherheit „2“ an den Zoll, ansonsten „0".
Ausgenommen von der Pflicht, ASumA-Daten zu übermitteln, sind Exporte in Länder, die zwar zum Zoll-, aber nicht zum Steuergebiet der Gemeinschaft gehören. Diese Ausfuhren codieren Sie mit der Art der Anmeldung „CO“ – dazu gehören z. B. die Åland-Inseln, der Berg Athos oder die Kanarischen Inseln. Eine vollständige Liste dieser Regionen finden Sie in der Codeliste I0806.
Mit der ATLAS - Info 0501/2023 wurde ergänzt, dass aufgrund bestimmter internationaler Abkommen die jeweiligen Sicherheitskontrollen gegenseitig als gleichwertig anerkannt werden. Dazu gehört laut ATLAS - Info das Abkommen mit der Schweiz. In der zugehörigen Dienstvorschrift A 06 10 (709) gelten aufgrund internationaler Abkommen zwischen der EU und der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Andorra die jeweiligen Sicherheitskontrollen als gleichwertig und werden gegenseitig anerkannt. Eine summarische Ausgangsanmeldung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Auch in den in Artikel 245 UZK-DA genannten Fällen können Sie auf Sicherheitsdaten verzichten.
In allen anderen Fällen melden Sie in Ihrer Ausfuhranmeldung als Kennzeichen Sicherheit den Code „2“.
Optionen für das Kennzeichen Sicherheit
In der zollseitigen Codeliste C0217 erhalten Sie die beiden Angaben:
- 0: enthält keine Daten einer summarischen Eingangs- oder Ausgangsanmeldung
- 2: enthält die Daten einer summarischen Ausgangsanmeldung
In der Anwendung
In Export Filing: ATLAS finden Sie dieses Feld in der Grunddatenmappe innerhalb der Anmeldedaten:
-
Hallo,
verstehe ich das richtig;
Möchte ich also in einer Ausfuhranmeldung zukünftig mit „2 - kombinierte Vorabanmeldung (ASumA) und Ausfuhranmeldung (enthält sicherheitsrelevante Daten anmelden, müssen die die Felder Kennnummer, Beförderer, Beförderungskosten, Von der Sendung zu durchfahrende Länder und Gefahrgut ausgefüllt sein?
Das bereitet mir weitestgehend kein Kopfzerbrechen. Kennnummer ist klar. Beförderer ggfs. unbekannt. Die zu durchfahrenden Länder sind analog zur Beförderungsroute und geben wir bereits heute mit an. Auch das Gefahrgut ist für uns ein bekanntes Thema und kein Problem.
ABER:
Was ist mit den Beförderungskosten? Und gibt es auch ein Feld wie Zahlung oder Zahlungsart?
Was ist, wenn der Kunde die Kosten bezahlt oder ich sie schlicht und ergreifend nicht weiß?
Welche Informationen müssen wir dann angeben?
Ich freue mich auf Ihr Feedback.
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Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Feld Sicherheit im ATLAS.
Dieses Feld kann mit 2 unterschiedlichen Arten gefüllt werden, wobei wir laut Zollamt, wenn wir die 0 verwenden etwas falsch machen was ein Steuer Thema betrifft.
Können Sie uns bitte mitteilen was und ob es Konsequenzen hat das wir nun des Öfteren die 0 verwendet haben und ob wir da was nachmelden können und wo das zu tun wäre?
Vielen Dank
Grüße Sascha
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Guten Tag,
Mit einer Ergänzung aus der ATLAS-Info 501/2023 zum Kennzeichen Sicherheit wurde der Länderkreis erweitert, für die keine Sicherheitsangaben übermittelt werden müssen. In dem Schreiben wird ein Beispiel für die Schweiz aufgeführt. Laut Dienstvorschrift des Zolls für das Ausfuhrverfahren gilt: „Aufgrund internationaler Abkommen zwischen der EU und der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Andorra gelten die jeweiligen Sicherheitskontrollen als gleichwertig und werden gegenseitig anerkannt.“ Wir haben daher diesen Artikel zum „Kennzeichen Sicherheit“ ergänzt.
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Hallo Hr. Hartinger,
danke für die Info, d.h. alle Ausfuhren in die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Andorra müssen mit Sicherheit = "0" gemeldet werden?
Danke und viele Grüße
David Breg0 -
Hallo Herr Hartinger,
kann ich das ggfs. weiter mit "2" melden, weil das jetzt schon programmiert ist.
Oder muss meine IT zwingend etwas tun, damit das auf "0" geändert wird.
Grüße Anja Grothe
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Guten Tag,
ich lese die Informationen des Zolls so, dass Sie bei den genannten Ländern das Kennzeichen Sicherheit "0" verwenden dürfen (ohne dass es an der Grenze zu Schwierigkeiten kommt), Sie aber auch "2" verwenden dürfen.
Freundliche Grüße,
Thomas Hartinger
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Ich verstehe es ebenfalls so, dass überall dort, wo "0" angegeben werden darf, auch "2" angegeben werden darf. Ich verstehe es so, dass bei "0" die Daten einer ASumA aus der Ausfuhranmeldung nicht an den Zoll mitübermittelt werden, da diese für die besagten Länder aus Sicherheitsgründen nicht erforderlich sind, aber auch nicht schädlich sind, wenn man diese eben mittels "2" doch übermittelt. Falls ich damit falsch liege, würde ich um kurze Info bitten.
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Hallo Herr Koch,
so sehe ich das auch (wobei ggf. auch andere Kriterien als Länder die Daten der Summarischen Ausgangsanmeldung entbehrlich machen - Artikel 245 UZK-DA).
Freundliche Grüße,
Thomas Hartinger
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Wäre evtl. zollseitig auch sinnvoll gewesen, wenn man einfach das bestehende System beibehält. Wenn ich es richtig sehe, wurden vor dem 3.0 Release aus jedem ABD auch die Daten einer ASumA an den Zoll ermittelt, ohne, dass es der Anmelder gemerkt hat. Dass man dies nun selbst einstellen kann, ist ja dahingehend auch nicht wirklich hilfreich, also auch hier erkenne ich keinen Vorteil für den Anmelder, dass dieser das Kennzeichen "0" setzen kann, wenn er auch der Einfachheit halber alles auf "2" lassen könnte.
Wenn ich es richtig sehe, müssen bei "0" manche Felder nicht gepflegt sein, z. B. der Beförderer (?). Dann wiederum hätte es Vorteile, wenn man auch mit "0" arbeiten kann. Da dies jedoch nur einen eingeschränkten Bereich mancher Ausfuhren/Länder betrifft und meistens dann doch mit "2" gearbeitet werden muss, hilft es jedoch auch dann nur bedingt.0
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