Fristen zur Ablösung einer unvollständigen Ausfuhranmeldung
Der Zoll hat über die Ablösung einer unvollständigen Ausfuhranmeldung informiert, die mit dem neuen ATLAS-Release 3.0 erstellt wurde. Bis zur vollständigen Umstellung auf ATLAS 3.0 lassen sich diese Anmeldungen nicht durch ergänzende Anmeldungen im bestehenden Release 2.4 vervollständigen. Diese Fristen gelten.
Während einer Übergangszeit (weiche Migrationsphase) ist es derzeit möglich, Ausfuhranmeldungen sowohl in dem bestehenden Release 2.4 als auch im neuen Release 3.0 an den Zoll zu senden. Erstellen Sie vereinfachte Zollanmeldungen ohne förmliche Bewilligung (unvollständigen Zollanmeldungen – uAM) müssen diese üblicherweise innerhalb von 30 Tagen durch eine ergänzende Zollanmeldung abgelöst werden, andernfalls erhalten Sie eine Anmahnung.
Der Zoll hat mit der ATLAS – Info 0438/2023 informiert, dass diese Frist bis zum Ende der weichen Migration ausgesetzt wurde, da eine unvollständige Ausfuhranmeldung, die bereits mit dem neuen Release 3.0 erstellt wurde, nicht durch eine Ausfuhranmeldung im Release 2.4 ergänzt werden kann. Können Sie daher mit einer ergänzenden Zollanmeldung eine unvollständige Ausfuhranmeldung nicht ablösen, denken Sie daran dies nach der Umstellung Ihrer Anwendung auf ATLAS Ausfuhr 3.0 zeitnah und selbständig nachzuholen.
Mehr Tipps zum Erstellen einer unvollständigen Ausfuhranmeldung und ergänzenden Ausfuhranmeldung erhalten Sie im Help Center von AEB.
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