Ein deutscher Kunde hat bei Ihnen Ware gekauft, und diese bereits vor der Bestellung an einen anderen Käufer im Drittland verkauft. Anstatt die Ware an Ihren deutschen Kunden zu senden, damit dieser die Zollformalitäten an seiner Ausfuhrzollstelle erledigen und an den Empfänger versenden kann, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unvollständige Ausfuhranmeldung (uAM) erstellen. Ihr Kunde gibt anschließend eine ergänzende Ausfuhranmeldung (eAM) bei seiner zuständigen Ausfuhrzollstelle ab.
Erstellung einer uAM (Nach UZK: Vereinfachte Zollanmeldung ohne förmliche Bewilligung)
- Als Art der Anmeldung wählen Sie AM und einen ergänzenden Buchstaben (b, d, f oder l)
Eine unvollständige Ausfuhranmeldung im vereinfachten Verfahren (f oder l) dürfen Sie nur melden, wenn Ihre Bewilligung zum ZA auch eine Nutzungsbefugnis als Subunternehmer beinhaltet. - Als Art der Unvollständigkeit wählen Sie uAM aus.
- Zur Erklärung der Beteiligtenkonstellation:
- Anmelder: Die Person, die im eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt oder in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. In diesem Fall die Firma, die später dann die eAM erstellt (Ihr Kunde).
- Ausführer: Die Person, für deren Rechnung die Ausfuhranmeldung abgegeben wird und die zum Zeitpunkt der Annahme der Ausfuhranmeldung Eigentümer der Waren ist oder eine ähnliche Verfügungsberechtigung besitzt. Sofern es nicht noch einen dritten Beteiligten an dem Ausfuhrgeschäft gibt (Ihr Kunde).
- Subunternehmer: Die Person, die auf Veranlassung eines Ausführers, dem sie zur Lieferung verpflichtet ist, die Ware an dessen außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ansässigen Abnehmer liefert (Ihr Unternehmen).
- Vertreter: Die Person die die Zollförmlichkeiten für den Anmelder durchführt (Ihr Unternehmen)
In der Regel lautet die Beteiligtenkonstellation dann 0110.
Welche Informationen benötigen Sie von Ihrem Kunden?
Fragen Sie Ihren Kunden nach Seiner EORI-Nummer, die Sie in der Ausfuhranmeldung beim Anmelder hinterlegen und seiner Ausfuhrzollstelle, die Sie in der Ausfuhranmeldung im Feld Ausfuhrzollstelle eAM hinterlegen.
Welche Informationen dürfen Sie weglassen?
Angaben zu Werten, Art des Geschäfts und zum Empfänger brauchen in einer uAM nicht angegeben werden, da dies Daten sind, die einem Subunternehmer häufig nicht bekannt sind. In der Regel hat der Ausführer den Vertrag mit dem ausländischen Empfänger geschlossen.
- Es gelten Besonderheiten bei der Lieferung in Embargoländer gelten – z.B. muss ein Empfänger bei folgenden Bestimmungsländern angegeben werden: Myanmar, Iran, Nordkorea, Pakistan und Syrien.
Welche Informationen benötigt Ihr Kunde von Ihnen, um anschließend die eAM zu erstellen?
Ihr Kunde muss Ihre uAM um seine Daten ergänzen, und sollte daher möglichst viele Informationen Ihrer uAM erhalten (z. B. MRN, angemeldete Positionen). Wenn Ihr Kunde Ihre uAM nicht innerhalb der Frist von 30 Tagen mit seiner eAM ablöst, wird er durch seine Zollstelle angemahnt.
- Denken Sie daran, Ihrem Kunden den Ausgangsvermerk (AgV) zukommen zu lassen. Diesen benötigt er zu Umsatzsteuerzwecken. Wählen Sie dazu in der uAM den besonderen Tatbestand 5: Zusätzlicher Ausgangsvermerk an den Ausführer. Alternativ können Sie den AgV auch als E-Mail an ihn direkt übermitteln.
Erstellen Sie für Ihr eigenes Unternehmen eine uAM statt für einen Kunden, treten Sie also nicht als Subunternehmer auf, tragen Sie in diesem Fall Ihre eigene Ausfuhrzollstelle auch als Ausfuhrzollstelle eAM ein und passen Sie Ihre Beteiligtenkonstellation an.
Welche Besonderheiten bei der Erstellung einer ergänzenden Ausfuhranmeldung gelten, lesen Si ein dem Beitrag: Ergänzende Ausfuhranmeldung (eAM) erstellen und bearbeiten.
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