- Verfahrensbereich: Ausfuhr
30.03.2023: Meldung von ergänzenden Ausfuhranmeldungen vor Releasewechsel auf AES 3.0
Wenn eine vereinfachte Ausfuhranmeldung (uAM) bereits unter ATLAS AES 3.0 an den Zoll gesendet wird, kann diese nicht durch eine ergänzende Ausfuhranmeldung (eAM) unter ATLAS AES 2.4 vervollständigt werden.
Dies ist erst mit Umstellung auf ATLAS AES 3.0 möglich zu ergänzen. Daher hat die Zollverwaltung bis zum Ende der weichen Migration die bisherigen Fristen zur Anmahnung ausgesetzt.
Nach dem Ende der weichen Migration müssen die vereinfachten Ausfuhranmeldungen – bisher unvollständigen Ausfuhranmeldungen – selbständig und zeitnah durch eine ergänzende Ausfuhranmeldung vervollständigt werden.
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