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Schweiz: Ein digitaler Schritt in die Zukunft bei Ursprungsnachweisen

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Kommentare

3 Kommentare

  • Mario Koch

    Hallo Herr Hartinger,

    das heißt dann, dass für den o. g. sehr umfangreichen Warenbereich der o. g. Kapitel für sämtliche Waren generelle Zollfreiheit zwischen den beiden Vertragsparteien herrscht? Sowohl Importseitig in die EU als auch Importseitig in die Schweiz? 

    Bei (unveränderter) Wiederausfuhr: Ist hiermit die PAN-EUR-MED-Zone gemeint? Sprich, wenn die Ware unverändert aus einer der Vertragsparteien (EU/CH) in eines der teilnehmenden Länder weiterexportiert wird, dann weiterhin mit (EUR-MED)-Nachweis/Ursprungserklärung notwendig?
    Bei einer unveränderten Wiederausfuhr von EU nach CH bzw. von CH nach EU aber ebenfalls ohne?

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  • Ulrike Meyer

     (mit wenigen Ausnahmen in Kapitel 35 und 38) 

    Guten Tag Herr Hartinger,

    wo können die wenigen Ausnahmen ermittelt werden ?

    mfg- Ulrike Meyer 

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  • Kerstin Ullrich

    Hallo Frau Meyer, Hallo Herr Koch,

    da Thomas Hartinger zur Zeit noch in Urlaub ist, helfen Ihnen vielleicht folgende Hinweise weiter?

    Die Aufhebung von Industriezöllen wird durch die Schweiz vorgenommen. Das heißt, für die betroffenen Produkte fallen beim Import in die Schweiz keine Zölle an. Ausführlicher hat Herr Hartinger dazu in dem Artikel Schweiz schafft Zölle auf Industrieprodukte ab vom Februar 2022 informiert. Importe aus der Schweiz in die EU sind davon nicht betroffen.

    Auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) finden Sie ein zugehöriges FAQ auf der Website Aufhebung Industriezölle. Dort werden unter dem Punkt „Wer braucht nach Inkrafttreten des Industriezollabbaus noch einen präferenziellen Ursprungsnachweis für Industrieprodukte“ die Fälle aufgelistet, in denen diese notwendig werden.

    Eine aktuelle Tabelle, um die Ausnahmen in Kapitel 35 und 38 zu recherchieren, finden Sie auf der Seite des BAZG „Änderungen auf den 1.1.2024 - Aufhebung der Industriezölle“ unter dem Eintrag „Vereinfachung des Zolltarifs 1.1.2024“. Dort wird eine Excel-Tabelle ausgegeben, die Ihnen einen differenzierten Einblick bietet.

    Viele Grüße
    Kerstin Ullrich, 
    AEB Service & Support

     

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