Proof of Union Status: Ablösung von T2L und T2LF durch elektronisches System
Zum 1. März 2024 wird das elektronische System Proof of Union Status (PoUS) in Betrieb genommen. Dieses löst EU-weit T2L- bzw. T2LF-Dokumente in Papierform ab. Der Zoll gibt erste Informationen in einer Fachinformation weiter.
Mit T2L- oder T2LF-Dokumenten weisen Sie den Unionscharakter Ihrer Waren nach, die Sie innerhalb des Zollgebiets der Union versenden. Diese Dokumente kommen hauptsächlich im Seeverkehr zum Einsatz, wenn keine anderen Statusnachweise verwendet werden. Bislang werden diese in Papierform erstellt. Ab 1. März 2024 ist dies ausschließlich in elektronischer Form zulässig. In einer zweiten Phase, ab 15. August 2025 sollen auch als Statusnachweis dienende Warenmanifeste über das IT-System abgewickelt werden.
>> Zur Fachmeldung: Nachweis des Unionscharakters von Waren
Vorgehen im EU-Trader-Portal
Die EU-Kommission stellt in einer Broschüre aus dem Jahr 2019 das Konzept des Proof of Union Status vor. Zugang zum EU-Trader-Portal erhalten Unternehmen in der Regel über das nationale Zoll-Portal. Unter „4 Vermerk und Registrierung eines PoUS” finden Sie mehr zum Antrag und zur Erstellung einer Master Reference Number (MRN) für einen Vorgang. Im Normalverfahren wird der Antrag durch den Zoll geprüft und mit Bestätigung der Gültigkeit eine MRN erstellt. Haben Unternehmen eine Bewilligung zum Zugelassenen Aussteller, wird die MRN für den Vorgang automatisiert erstellt.
Der Zugang im EU-Trader-Portal wird voraussichtlich für Unternehmen erst ab 1. März 2024 möglich sein. Soweit erkennbar, müssen die Vorgänge dort manuell erfasst werden. Eine Schnittstelle ist bislang nicht bekannt.
Zugelassene Aussteller
Bereits seit 1. April 2023 werden laut Website des Zolls Bewilligungen zum zugelassenen Aussteller (ACP) ausschließlich über das EU-Trader-Portal beantragt. So wird eine Validierung direkt auf EU-Ebene sichergestellt. Zum neuen IT-System informiert der Zoll auf seiner Website über eine zeitliche Einschränkung bei der Beantragung: "Aufgrund systeminterner Vorgänge ist es im Rahmen der Inanspruchnahme einer Bewilligung als zugelassener Aussteller derzeit nicht möglich, Statusnachweise T2L bzw. T2LF im System PoUS außerhalb der Öffnungszeiten der zuständigen Zollstelle auszustellen."
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Guten Tag Frau Ullrich
Wo genau im EU-Trader Portal kann man ein T2L beantragen? Ich sehe da keine Möglichkeit dafür (zumindest in meiner Ansicht). Diesen Punkt "4 Vermerk und Registrierung eines PoUS" sehe ich nirgends.
Vielen Dank.
Viele Grüße
Thomas Hüttl
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funktioniert der Link "UZK Stufe 2 – Zollrechtlicher Status von Waren" im Konzept des Proof of Union Status bei euch?
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Hallo Herr Springer,
der Link im Dokument scheint nicht klickbar zu sein. Sind Sie so freundlich und versuchen es direkt im EU Learning Portal?
>> Customs status of goods
Der Kurs wird allerdings nicht in deutscher Sprache angeboten.Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0 -
Hallo Herr Hüttl,
bislang liegen durch die Zollverwaltung nur erste Informationen zum "Proof of Union Status" vor und eine Anleitung zum Zoll-Portal oder zum EU-Trader-Portal steht derzeit noch aus. Der Punkt 4 ist der Broschüre aus dem Jahr 2019 zum Konzept des Proof of Union Status (S.4) entnommen.
Sobald neue Informationen verfügbar sind, informieren wir auch hier in der AEB Community.Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0 -
Hallo Frau Ulrich, schön auch der folgende Hinweis auf zoll.de
Ab dem 1. März 2024 erfolgt die Ausstellung und Verwendung eines T2L bzw. T2LF ausschließlich auf elektronischem Weg über das System PoUS (Proof of Union Status). Aufgrund systeminterner Vorgänge ist es im Rahmen der Inanspruchnahme einer Bewilligung als zugelassener Aussteller derzeit nicht möglich, Statusnachweise T2L bzw. T2LF im System PoUS außerhalb der Öffnungszeiten der zuständigen Zollstelle auszustellen. (Laut Zollamt sind damit die Öffnungszeiten der Ausfuhrzollstelle gemeint) https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Statusnachweis/Nachweise-Unionscharakters/Zugelassener-Aussteller/zugelassener-aussteller.html Von der GZD (Auskunft Gewerbliche) erhielten wir dann noch die folgende Rückmeldung auf die Frage, wo oder wie man sich jetzt schon einmal in die Anwendung einwählen kann: "Sehr geehrter Herr Reszkowski, erfahrungsgemäß schaltet die EU neue Anwendungen erst am jeweiligen Stichtag frei. Ich kann Sie daher leider nur auf den 01.03.2023 vertrösten.
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Hallo Herr Reszkowski,
vielen Dank, dass Sie die Informationen mit der AEB Community teilen. Die zeitliche Einschränkung für zugelassene Aussteller wird hoffentlich in späteren Schritten aufgehoben.
Ich habe diesen Hinweis und den voraussichtlichen Zugang über das EU-Trader-Portal direkt im Artikel aufgenommen.
Viele Grüße,
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0 -
Hallo Community, hallo Frau Ullrich,
Ich kann im EU-Trader Portal nicht einmal meine ACP Bewilligung finden. Ich habe heute ein Ticket beim Service Desk Zoll aufgemacht und bin gespannt auf weitere Informationen.
Kann jemand von Ihnen vielleicht helfen und mir sagen, wo ich im EU-Trader Portal die angeblich hinterlegte Bewilligung sehen kann?
Danke vorab und viele Grüße,
Claudia Keck
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Guten Morgen,
ich habe folgende Information gefunden: "Aktuell ist im EU-Trader-Portal die Schaltfläche für PoUS noch nicht freigeschaltet und die technischen Parameter sind noch unklar. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand müssen die Vorgänge manuell oder per XML-Upload erfasst werden. Die Möglichkeit einer Schnittstellennutzung ist bis jetzt nicht bekannt."
Ein weiterer Beitrag, der für mich eher widersprüchlich klingt, findet sich auf Zoll.de: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Statusnachweis/Nachweise-Unionscharakters/T2L-Handelspapiere-Manifest/t2l-handelspapiere-manifest_node.html
Der Beitrag im Abschnitt "Handelspapiere" lässt bei mir die Vermutung aufkommen, dass es doch möglich ist, T2L/F in Papierform auszustellen.
Viele Grüße,
Claudia Keck
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Hallo Frau Keck,
die Bewilligung sollten Sie finden unter
- EU-Anwendungen aufrufen
- Zollentscheidungen (hier nicht auf Generic Trader Portal (GTP) klicken!
Im Generic Trader Portal (GTP) findet sich dann später allerdings die Eingabemaske für PoUS.
Gruß
D. Reszkowski
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Herzlichen Dank Herr Reszkowski. Ich habe die Bewilligung tatsächlich einsehen können!
Grüße, Claudia Keck
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Hallo zusammen,
es gibt eine Handreichung unter Zoll.de
Unter "weitere Informationen" auf der rechten Seite.
Viele Grüße, Claudia Keck
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Guten Tag,
auf den Seiten der österreichischen Zollverwaltung findet man weitere Informationen.
PoUS – Proof of Union Status (bmf.gv.at)
Unter anderem auch ein pdf-Dokument mit Bildschirmentwürfen. In diesem Dokument wird auch von einer Upload-Möglichkeit per xml gesprochen.
Gruß
D. Reszkowski
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vielen Dank für die neuen wichtigen Infos!
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Guten Morgen, ich habe noch eine Frage: ich müsste im PoUS eine Email Adresse für Meldungen hinterlegen. Dies wurde warum auch immer bei der Übertragung der Daten durch das zuständige HZA versäumt.
Der Servicedesk Zoll spricht von einer Onlinehilfe zum EU-CTP in der beschrieben ist, wie man in den einzelnen Anwendungen BTI, EAEO, STI-STP eine Email-Adresse für Email-Benachrichtigungen hinterlegen kann, hat diese aber nicht verlinkt. Ich habe diese Online-Hilfe nicht gefunden. Weiß jemand in diesem Forum mehr dazu und kann mir einen Link schicken?
Herzlichen Dank vorab und viele Grüße, Claudia Keck0 -
Hallo Frau Keck, daran bin ich auch schon verzweifelt. Sobald ich herausgefunden habe, wie das funktioniert, schreibe ich das hier ins Forum. ABER - es gibt erste Anzeichen, dass das Startdatum entgegen allen bisherigen Publikationen doch verschoben werden muss. Es heißt ja immer so schön, aus gut informierten Kreisen.....
Gruß
D. Reszkowski
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Hallo Herr Reszkowski, mit hilfe des Servicedesks konnte ich es lösen!
Ich versuche Ihnen hier die Anleitung zu geben:
Klicken Sie auf "Sie sind angemeldet als...." und es erscheint folgendes Fenster
Gehen Sie auf "Einstellungen" und Sie sehen alle Anwendungen, die derzeit im EU-Cutoms Traderportal eingestellt sind.
Wählen Sie Ihre Anwendung, zum Beispiel STP-STI weiter unten aus und verfahren wie nachstehend (hoffentlich verständlich) beschrieben.
1. Klick auf das "+"-Zeichen -> 2. Klick auf den Schalter unter "Email-Warnung". Dieser wird grün, das Feld "Email-Adresse" ist nun beschreibbar. -> Sie hinterlegen Ihre Email-Adresse und wählen in dem Drop-Down-Menu bei "Sprache" die in Frage kommende Sprache aus. Default ist Englisch. Unter "Validiert" sehen Sie dann immer noch das rote Kreuz.
Validierungsprozess: Das System arbeitet heute verzögert! Mit "Aktualisieren" ganz unten rechts speichern Sie Ihre Änderungen. Der bislang blau/graue Button rechts in der Zeile mit den Angaben zu Ihrer Email müsste nun dunkelblau sein. Mit einem Klick auf den Button lösen Sie die Validierungsemail an Ihre Email-Adresse aus. Den in der Email befindlichen Code geben Sie nun in der Anwendung ein. Aus dem roten Kreuz wird nun ein grüner Haken.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen und allen anderen mit der gleichen Frage helfen.
Mit freundlichen Grüßen, Claudia Keck
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Hallo Frau Keck, das hat ja mal gut funktioniert, wenn auch nicht für PoUS. Vielen Dank.
Ich bin auch einmal gespannt, wie später die Validierung der ACP-Bewilligung erfolgen soll. Derzeit basiert unsere z.B. auf Art. 128(1) UZK-DA wobei bei der Abfertigung via Trader Portal eigentlich der Art. 128(2) gilt. Fragen über Fragen....
Gruß
D. Reszkowski
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Wie Sie im PoUS-System der EU erfasste Statusnachweise in Summarischen Anmeldungen (ATLAS-SumA) als Vorpapier erfassen, lesen Sie in ATLAS-Info 581/24.
In der Regel ist die Vorpapierart „PoUS“ anzumelden und die MRN ist entweder im Feld „Vorpapiernummer“ auf Kopfebene oder im Feld „PoUS (MRN)“ auf Positionsebene anzugeben. Liegt ein über das EU-PoUS-System erzeugter Statusnachweis und gleichzeitig eine Eingangs-SumA (ESumA) vor, ist die Vorpapierart „ENST2L“ anzugeben und die PoUS-MRN sowie die Eingangs-SumA (MRN) sind auf Positionsebene anzumelden.
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Hallo Zusammen,
funktioniert das ganze eigentlich nur, wenn man selbst ein Elster-Zertifikat besitzt? Aktuell hat nur unser Finanzbuchhalter ein Elsterzertifikat und er hat mich als Benutzer hinzugefügt. Ich kann mich mit E-Mail Adresse und Passwort anmelden. Unter Vollmachten hat er die Häkchen bei dem EU-Trader-Portal gesetzt. Wenn ich nun auf Dienstleistung "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal" klicke, bekomme ich allerdings nachstehende Fehlermeldung.
Muss ich also zunächst ein Elsterzertifikat beantragen? Oder ist das noch eine Einstellungssache?
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Hallo zusammen,
ich habe dasselbe Problem mit dem Zugang zu PoUS. Beim Einloggen behauptet das System noch, dass Email und Passwort reichen für EU-Trader-Portal und PoUS und nach dem Einloggen bekomme ich auch die Fehlermeldung.
Grüße Anja Grothe
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Hallo zusammen, auch hier wurde seitens der Behörden ungenau kommuniziert.
Ein ELSTER-Zertifikat muss leider beantragt werden. Zugang über Email und Passwort ist für PoUS nicht zugelassen.
So ist mein aktueller Kenntnisstand
Grüße, Claudia Keck
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Ich finde den Punkt PoUS nicht. kann mir einer weiterhelfen? Screenshot senden?
Oder wird dieser noch freigeschaltet?
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Sehr geehrter Herr Springer, tja - morgen sollen im TP Wartungsarbeiten stattfinden und dann endlich sollen auch die Schaltflächen für PoUS zur Verfügung stehen. Inzwischen gibt es aber neben der Handreichung auch weitere Instruktionen auf Zoll.de für den Upload einer XML-Datei.
Siehe Weitere Informationen via
Zoll online - T2L oder T2LF, Handelspapiere, Schiffsmanifest
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Reszkowski
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Guten Morgen, die POUS-Schaltflächen sind nunmehr sichtbar im Trader Portal. Allerdings ist es uns derzeit nicht möglich einen Vorgang zu erfassen, schon beim zweiten Eingabefeld 'Zollstelle' ist nichts hinterlegt. In Belgien kann PLDA weiterhin verwendet werden und für Deutschland kommt da in Kürze eine gleichlautende Meldung.
Gruß
Dirk Reszkowski
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Guten Morgen in die Runde,
ich sehe die Anwendung auch. Nach Auskunft von unserem HZA bzw. GZD sind noch viele Dinge unklar und müssen erst in der Praxis erprobt werden. Ebenso die Frage, ob Firmen mit der Bewilligung "Zugelassener Aussteller" weiter Vorteile genießen oder ob das obsolet wird. Ich werde meinen Bewilligungsantrag aus verschiedenen Gründen zurückziehen und ggf. später einen neuen Antrag stellen bis die offenen Punkte seitens EU/Zoll geklärt sind.
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Guten Morgen, kontaktieren Sie Ihr ZA bzw. HZA. Das Servicedesk hat mir soeben bestätigt, dass es auch in Deutschland (ach was) 'Startschwierigkeiten' gibt (ach nee) und daher Ausnahmen von der elektronischen Erstellung via PoUS-System existieren. Allerdings muss das wohl formlos unter Angabe von Gründen beim zuständigen ZA/HZA beantragt werden.
Wir können konkret z.B. gleich im zweiten Feld die Zollstelle nicht auswählen und daher gibt es auch eine Fehlermeldung, sobald man die ACP-Bewilligung einträgt. Nachtrag: Dieser Fehler wurde inzwischen behoben.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Reszkowski
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Guten Morgen,
wenn man sich im EU Trader Portal einloggt, sieht man alle Anwendungen (AEO, REX, PoUS etc.). Ich würde gern diesen Zugang einschränken, so dass einzelne Personen lediglich Zugang zu der Anwednung PoUS haben. Ist das möglich? Ich habe dazu noch keine Informationen gefunden. Danke
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Hallo Frau Kobsch, so versuchen wir das auch. Unsere MAs in der Versandstelle Export bekommen nur den Zugang zu PoUS. Nach Abstimmung mit unserer Hauptverantwortlichen für das BuG, beantragen wir ein ELSTER-Zertifikat für die Versandstelle. Über das ELSTER-Zertifikat können wir den Zugriff einschränken. So wurde mir das mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Keck0 -
Guten Tag Frau Keck, gibt es eine Beschreibung/ Anleitung wie wir den Zugang eingeschränken können? über das zoll Portal kann ich lediglich über das Nuterprofil des Anwenders einschränken, dass der Nutzer Zugang zum EU TP hat. Allerdings hat der Nutzer dann Zugang zu allen EU TP Anwendungen (AEO, REX etc.) und nicht nur zu PoUS. Über einen Link oder eine Beschreibung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Denise Kobsch
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Hallo Frau Kobsch, die Kollegin, die das ELSTER-Zertifikat beantragt hat, ist derzeit im Urlaub. Wir haben diese Woche 5 Container nach Malta und Zypern. Da unsere Kolleginnen in der Versandstelle keinen Zugang haben, werde ich erst einmal bis auf Weiteres die T2L im PoUS erstellen, sofern ich mit der Handreichung weiterkomme.
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Keck0
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