Zum Hauptinhalt gehen

A.TR., EUR.1 und EUR-MED elektronisch oder klassisch? Pan-Euro-Med-Matrix erweitert

0 2

Kommentare

2 Kommentare

  • Thomas Hartinger

    In Rahmen einer Übergangsregelung können A.TR., die bis einschließlich 3. Mai 2024 von der Türkei elektronisch ausgestellt wurden, für die Präferenzbehandlung anerkannt werden. Darauf weist die deutsche Zollverwaltung in ihrer Fachmeldung vom 24. Mai 2024 hin. Wurde in diesen Fällen die Präferenzbehandlung bereits abgelehnt, könne ein Erstattungsantrag gestellt werden.

    0
  • Thomas Hartinger

    In einer weiteren Fachmeldung gibt der Zoll bekannt, dass von der Türkei auch nach dem 3. Mai 2024 elektronisch ausgestellte A.TR. für die Präferenzbehandlung anerkannt werden können. Ausdrücklich wird das Vorhandensein eines QR-Codes, zusätzlich zum bisher schon üblichen Link auf die Website zur Überprüfung der Echtheit der A.TR., gefordert. Wurde bei Vorliegen einer solchen A.TR. die Präferenzbehandlung bereits abgelehnt, könne ein Erstattungsantrag gestellt werden.

    0

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.

Is Agent community_post_page