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EU-Lieferkettenrichtlinie in Kraft

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  • Ruth Setzler

    Das BAFA bestätigte im Oktober die Aussetzung der Berichtspflicht bis Ende 2025: 
    "Vor dem Hintergrund der Entwicklungen zur Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Richtlinie (EU) 2022/2464) wird das BAFA erstmalig zum Stichtag 1. Januar 2026 das Vorliegen der Berichte nach dem LkSG sowie deren Veröffentlichung prüfen". 

    Eine konkrete Orientierungshilfe in Bezug auf die Auswahl und Nutzung von Standards, Audits und 
    Zertifizierungen als Instrumente zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem
    Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie Fragen des behördlichen Umgangs veröffentlichte das BAFA im Dezember 2024 in Form einer Handreichung. Sie richtet sich an die unter das Gesetz
    fallenden Unternehmen und an Stakeholder wie Verbände, Zivilgesellschaft, öffentliche und private 
    Kontrollstellen sowie KMU.
    >> Zur BAFA Handreichung: Standards, Audits und Zertifizierungen als Instrumente im Sorgfaltsprozess

    Mit besten Grüßen und Wünschen für 2025
    Ruth Setzler

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