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EU-Lieferkettengesetz beschlossen – ein Ausblick

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Kommentare

1 Kommentar

  • Ruth Setzler

    Eine sehr gute Gegenüberstellung des LkSG und der CSDDD liefert die IHK Magdeburg. Hier erkennen Unternehmen nicht nur, was sie bereits jetzt einzuhalten haben (LkSG), sondern auch, welche Anforderungen in den nächsten beiden Jahren in das LkSG eingearbeitet werden (CSDDD) - inklusive der gestaffelten Übergangsphase. 

    Viel Erfolg beim Erkennen der Risiken und Einhalten der Sorgfaltspflichten wünscht
    Ruth Setzler 

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