Elektronische Rechnungen: Umsetzung von AEB
Das deutsche Wachstumschancengesetz vom März 2024 führt die verpflichtende Verwendung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) für steuerbare und steuerpflichtige inländische Umsätze zwischen Unternehmen in Deutschland zum 1. Januar 2025 ein. Lesen Sie mehr dazu, wie AEB diese Anforderung umsetzt.
Im Juli 2024 hat Thomas Hartinger in der AEB Community die wichtigsten Informationen rund um die erste Phase der E-Rechnung in Deutschland vorgestellt: Elektronische Rechnungen ab 1. Januar 2025.
AEB wird die geltenden Übergangsfristen nutzen und nicht direkt zum Jahresstart 2025 das neue Rechnungsformat verwenden. Daher erhalten Unternehmen weiterhin Rechnungen von AEB in den bisherigen Formaten: als PDF-Dokument per E-Mail oder postalisch als Brief.
Im Laufe des Jahres 2025 wird AEB dann die aktuellen Anforderungen umsetzen. Unternehmen erhalten im Help Center mehr Informationen zum Zeitplan sowie Testdateien, sobald diese verfügbar sind: Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) in Deutschland: Umsetzung von AEB.
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