Waffenembargos gegen Armenien und Aserbaidschan bestehen nicht mehr
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) meldet, dass die Waffenembargos gegenüber Armenien und Aserbaidschan aufgehoben wurden. Beide Länder sind somit keine Waffenembargoländer mehr. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 16 und 41 für diese Länder ist jedoch nach wie vor ausgeschlossen.
Die Aufhebung der Waffenembargos betreffen sowohl die Rüstungsgüter des Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste als auch die nicht gelisteten zivilen Güter im Anwendungsbereich des Artikel 4 Abs. 1b der EU-Dual-Use-VO.
Wie bereits berichtet, wurde durch die Neubekanntgabe Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, Nr. 13, Nr. 16 und Nr. 41 mit Wirkung zum 23. September 2024, die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Genehmigungen für Aserbaidschan und Armenien weiterhin ausgeschlossen. Die Ausfuhr gelisteter Dual-Use-Güter in diese Länder werden daher auch zukünftig im Wege des Einzelgenehmigungsverfahrens kontrolliert.
Am selben Tag hat das BAFA seinen Überblick über die Embargoländer und die Informationen auf den Seiten zu Armenien und Aserbaidschan aktualisiert:
Übersicht über die länderbezogenen Embargos
Hinweis: Mit der Embargoprüfung in SOLID erhalten Sie für den Handel mit Rüstungsgütern eine Liste der aktuellen Waffenembargoländer und den Hinweis auf die damit verbundenen Verbote. Für den Handel mit zivilen Gütern bietet SOLID eine Übersicht über die Teilembargoländer. Für jedes einzelne Embargoland können Sie die aktuelle Embargoverordnung und weitere Informationen des BAFA aufrufen und ihre Ergebnisse danach dokumentieren.
Zur Embargoprüfung von SOLID
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Somit finden die Codierungen 3LNA/AM und 3LNA/AZ im Ausfuhrbegleitdokument ab sofort keine Anwendung mehr. Ist das korrekt?
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Hallo Herr Gerzen,
die Codierungen sind weiterhin gültig und können in Ausfuhren gemeldet werden. Bitte beachten Sie daher bei Ausfuhren in diese Länder auch den Sonder-Newsletter des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bzw. die zugehörige ATLAS-Info 0649/24 vom 20. September 2024.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support0 -
Hallo Herr Gerzen,
in der aktualisierten Fassung des Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung vom 14. Oktober wurde jetzt die Beendigung der Codierungen 3LNA/AM und 3LNA/AZ (Waffenembargos gegen Armenien und Aserbaidschan) bekanntgegeben.
Beste Grüße
Ruth Setzler0
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