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Waffenembargos gegen Armenien und Aserbaidschan bestehen nicht mehr

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Kommentare

3 Kommentare

  • Arthur Gerzen

    Somit finden die Codierungen 3LNA/AM und 3LNA/AZ im Ausfuhrbegleitdokument ab sofort keine Anwendung mehr. Ist das korrekt?

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  • Kerstin Ullrich

    Hallo Herr Gerzen, 

    die Codierungen sind weiterhin gültig und können in Ausfuhren gemeldet werden. Bitte beachten Sie daher bei Ausfuhren in diese Länder auch den Sonder-Newsletter des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bzw. die zugehörige ATLAS-Info 0649/24 vom 20. September 2024

    Viele Grüße
    Kerstin Ullrich,
    AEB Service & Support

     

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  • Ruth Setzler

    Hallo Herr Gerzen,

    in der aktualisierten Fassung des Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung vom 14. Oktober wurde jetzt die Beendigung der Codierungen 3LNA/AM und 3LNA/AZ (Waffenembargos gegen Armenien und Aserbaidschan) bekanntgegeben.  

    Beste Grüße
    Ruth Setzler

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