21. Januar: Zollseitige Umstellung auf NCTS Phase 5
Mit der zollseitigen Umstellung zum 21. Januar 2025 können pro NCTS-Versandvorgang bis zu 1999 Einzelsendungen erfasst werden. Steht das Versandverfahren im Zusammenhang mit einer Ausfuhr, müssen die Einzelsendungen den Ausfuhranmeldungen entsprechen. Was sich noch ändert und was Sie ändern müssen, lesen Sie hier.
AEB stellt Import Filing: ATLAS am 21. Januar 2025 auf NCTS Phase 5 um
Wie sich die Änderungen in Import Filing: ATLAS auswirken, finden Sie ausführlich im AEB HelpCenter – machen Sie sich vor dem 21. Januar damit vertraut:
>> Zu Import Filing: Fachliche Änderungen NCTS-Versandverfahren Phase 5
Die Angabe einer Warennummer ist in Versandanmeldungen erforderlich, wenn die Codierung „N830“ nach einer Ausfuhr angegeben ist oder die Art der Anmeldung nicht „TIR“ ist. In Import Filing: ATLAS werden 6- und 8-Steller in den Stammdaten durch AEB zur Verfügung gestellt.
Mit der Umstellung auf Phase 5 entfällt die Möglichkeit, in NCTS nationale Sammelwarennummern (Position 9990) anzumelden. Steht das Versandverfahren in Verbindung mit einer Ausfuhr, können diese Warennummern wegen der geforderten Gleichheit der Angaben auch in der Ausfuhranmeldung nicht mehr verwendet werden.
Mehr Angaben auf allen drei Ebenen möglich
Mit NCTS Phase 5 gibt es vereinfacht ausgedrückt drei Ebenen:
- Kopfebene (gesamte Versandanmeldung, Sammelsendung)
- Einzelsendung (in Phase 4 war nur eine Einzelsendung möglich und diese enthielt daher de facto keine eigenen Angaben)
- Position
Die Angabe von beispielsweise Sonstigen Verweisen, Unterlagen und Vorpapierarten wurde auf jeder der drei Ebenen erweitert. Bis zu 99 Transportdokumente können nach der Umstellung auf Kopf- und Einzelsendungsebene gemeldet werden. Außerdem können Sie bis zu 999 Beförderungsmittel beim Abgang und bis zu neun grenzüberschreitende aktive Beförderungsmittel angeben. 512 statt bisher 280 Zeichen stehen Ihnen für die Warenbezeichnung zur Verfügung und Sie können bis zu 99 UN-Gefahrgutnummern anmelden.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Empfänger und die Zahlungsart der Beförderungskosten nur noch auf Ebene der Sammelsendung oder auf Ebene der enthaltenen Einzelsendungen melden können, aber nicht mehr auf Positionsebene. Bekommen Sie in Import Filing: ATLAS NCTS-Daten über die Schnittstelle und ist dort der Empfänger auf Positionsebene angegeben, wird der Empfänger in der Versandanmeldung leer bleiben. Wenn Sie den Empfänger nicht auf Ebene der Lieferung von Customs Management bereitstellen können, können Sie den Empfänger in der Versandanmeldung manuell oder ggf. über eine Vorlage füllen.
Auf diese Thematik angesprochen antwortete der deutsche Zoll:
"Ein Ausfuhrvorgang ist immer vollständig und alleinig in einer einzigen Einzelsendung anzugeben. Eine Aufteilung auf mehrere Einzelsendungen oder das Konsolidieren mit anderen Ausfuhrvorgängen (oder Waren ohne vorigen Ausfuhrvorgang) in einer Einzelsendung ist nicht zulässig.
Sollten in einem Ausfuhrvorgang die Empfänger (und Versender) auf Warenpositionsebene angegeben sein, ist in der Versandanmeldung der letzte bekannte Empfänger aller Waren des Ausfuhrvorgangs auf Einzelsendungsebene anzumelden."
Der Empfänger muss auf Kopf/Sammelsendungsebene angegeben werden, wenn die Angabe für alle Einzelsendungen gleich ist.
Unterwegsereignisse, Änderungen beim Zugelassenen Empfänger
Ab NCTS Phase 5 werden während des Transports aufgetretene Ereignisse von den örtlich zuständigen Zollbehörden elektronisch im System erfasst.
Entsprechend ändern sich die Abläufe bei der Beendigung des Versandverfahrens durch einen Zugelassenen Empfänger. Zwar muss weiterhin in der Ankunftsanzeige gemeldet werden, ob ein Ereignis aufgetreten ist. Details zum Ereignis melden Sie jedoch nicht mehr, sondern der Zoll teilt den Inhalt etwaiger von den Behörden erfasster Ereignisse nach Verarbeitung der Ankunftsanzeige per ATLAS-Nachricht mit.
Neu werden die Ereignisse auch dem Versender elektronisch mitgeteilt.
Mit oder ohne VBD
Nach den Rechtsvorschriften für das Versandverfahren kann das Versandverfahren grundsätzlich auch ohne ein ausgedrucktes VBD abgewickelt werden. Dagegen äußerten die Wirtschaftsbeteiligten Vorbehalte, denn wie solle beispielsweise ein Zugelassener Empfänger erkennen können, ob das Versandverfahren für ihn bestimmt ist und ob Ereignisse aufgetreten sind, wenn ihm nur eine MRN vorgelegt wird?
ATLAS wird weiterhin VBDs bereitstellen – seit Ende November 2024 im neuen Lay-out.
Hinweis für ASSIST4
Sollten Sie noch ASSIST4 im Einsatz haben, empfehlen wir folgende Seiten im AEB Help Center:
- ASSIST4 - Fachliche Änderungen NCTS-Versandverfahren Phase 5
- ASSIST4 im AEB Rechenzentrum: Umstellung NCTS-Versandverfahren Phase 5
- ASSIST4 On-Premises: Umstellung NCTS-Versandverfahren Phase 5
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Dieses Thema behandelt auch ATLAS-Info 702/25 über das Ende der NCTS-weiten Übergangsphase von NCTS-Phase 4 auf NCTS-Phase 5.
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