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21. Januar: Zollseitige Umstellung auf NCTS Phase 5

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Kommentare

6 Kommentare

  • Thomas Hartinger

    Dieses Thema behandelt auch ATLAS-Info 702/25 über das Ende der NCTS-weiten Übergangsphase von NCTS-Phase 4 auf NCTS-Phase 5.

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  • Thomas Hartinger

    Zum Thema Unterwegsereignisse meldet das Österreichische BMF in einem Newsletter:

    Im Fall von Unterwegsereignissen (Artikel 305 (1)(a-f) UZK-IA) sind die Waren vom Beförderer unter Angabe der MRN unverzüglich der nächstgelegenen Zollstelle (= Zollstelle der Erfassung von Unterwegsereignissen) des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich das Beförderungsmittel befindet, zu gestellen, welche die maßgeblichen Informationen im NCTS-System erfasst.
    Wird lediglich das Zugfahrzeug gewechselt, ist der Beförderer zwar gemäß Artikel 305 Absatz 5 Buchstabe a) von der oben genannten Gestellungspflicht befreit, muss allerdings die Zollstelle der Erfassung von Unterwegsereignissen mit Mitteln der Bürokommunikation über den Austausch der Zugmaschine informieren und alle maßgeblichen Informationen über die Zusammensetzung des Straßenfahrzeugs mitteilen, damit diese Zollstelle ihrer Erfassungsverpflichtung nach Artikel 305 Absatz 2 UZK-IA nachkommen kann.

    Dies und weitere Informationen zu NCTS Phase 5 finden Sie ab Kapitel 2.2 im Dokument NCTS 5 – Infos zum Produktivstart .

     

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  • Thomas Hartinger

    Wenn Sie in ATLAS ein NCTS Versandverfahren beenden, übernimmt ATLAS üblicherweise die Nichtunionswaren automatisiert in die vorübergehende Verwahrung und teilt dies durch die Verwahrungsmitteilung (CUSTST) mit. In nachfolgenden Zollanmeldungen nehmen Sie dann Bezug auf die dabei vergebene MRN (bzw. Registriernummer / ATB-Nummer).

    Allerdings können Sie auch vor Beendigung des Versandverfahrens eine (vorzeitige) Summarische Anmeldung in ATLAS anmelden und dabei Bezug auf das NCTS Versandverfahren nehmen. Bei Beendigung des Versandverfahrens legt dann ATLAS nicht einen neuen SumA-Vorgang an sondern bestätigt Ihre zuvor angemeldete SumA. 

    Hat das Versandverfahren jedoch mehrere Einzelsendungen, erzeugt ATLAS je Einzelsendung einen eigenen SumA-Vorgang. Wollen Sie dies durch eine vorzeitige SumA verhindern, müssen Sie je Einzelsendung eine (ggf. vorzeitige) SumA anlegen. Dazu geben Sie in den Daten der Summarischen Anmeldung (CUSPRL) das "Kennzeichen NCTS-Versand" mit 'X' an und fügen an die MRN des Versandvorgangs einen Bindestrich gefolgt von der laufenden Nummer der Einzelsendung mit vier Stellen/führenden Nullen an.

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  • Thomas Hartinger

    Das vorstehende Zusammenwirken von SumA und NCTS behandelt ATLAS-Info 0720/25 und ergänzt, das in der SumA die Einzelsendungsnummer (mit 'X' und der an die MRN angehängten vierstelligen Nummer) auch bei Versandvorgängen mit nur einer Einzelsendung angegeben werden muss.

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  • Thomas Hartinger

    Mit ATLAS-Info 0733/25 kündigt der Zoll u.a. an, dass es nach dem Wartungsfenster am 22. Februar 2025 möglich sein wird, eine (ggf. vorzeitige) SumA für das gesamte Versandverfahren anzumelden. Möchte man diese Möglichkeit nutzen, gibt man das "Kennzeichen NCTS-Versand" mit 'J' und als Vorpapiernummer die MRN des Versandverfahrens ohne Ergänzung an.

    Eine SumA je Einzelsendung anzumelden ist weiterhin möglich, und wenn man nicht vorab eine SumA übermittelt erzeugt ATLAS weiterhin eine SumA je Einzelsendung.

    Die Erledigung der während des bisherigen Systemverhaltens von Teilnehmern irrtümlich doppelt erzeugten SumA-Vorgänge sei im Benehmen mit den zuständigen Zollstellen vorzunehmen.

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  • Thomas Hartinger

    In  ATLAS-Info 0735/25 weist der Zoll darauf hin, dass es bis auf weiteres nicht möglich ist, in der Versandanmeldung (E_DEP_DAT) Daten einer summarischen Ausgangsanmeldung anzugeben, wenn die europäische Sicherheitszone in Frankreich verlassen werden soll, z.B. bei einem Transport nach Groß-Britannien.

    Vorerst seien bei Versandverfahren, die z.B. in GB enden und über Frankreich die europäische Sicherheitszone verlassen, in der Versandanmeldung im Datenfeld "Sicherheit" der Wert "0" (=Enthält keine Daten einer summ. Eingangs- oder Ausgangsanmeldung) anzugeben und eine separate summarische Ausgangsanmeldung [ggf. als Teil der Ausfuhranmeldung] abzugeben.

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