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Sanktionslisten: Aktualisierungen im Februar 2025

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Kommentare

3 Kommentare

  • Anke Jahns

    Ist in der Aktualisierung auch Anhang IV der EU-VO 833/2014 berücksichtigt?

    • Falls Ihr Unternehmen eine Sanktionslisten-Prüfsoftware einsetzt: Bitte prüfen Sie, ob diese Software auch Anhang IV der EU-VO 833/2014 abdeckt. Falls Sie Anhang VII-Güter oder EU-Dual-Use-Güterliste im Produktportfolio haben: Eventuell den Kundenstamm manuell gegen diejenigen o.g. Anhang IV-Einträge prüfen, bei denen Sie ein gewissen Betroffenheitsrisiko sehen.

     

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  • Kerstin Ullrich

    Hallo Frau Jahns, 

    in Ihrem Anhang waren fremde E-Mailadresse und Kontaktdaten enthalten, daher habe ich diesen vollständig entfernt. Die gekennzeichneten Sätze sind jetzt als Zitat eingefügt. 

    Viele Grüße
    Kerstin Ullrich,
    AEB Service & Support

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  • Thomas Paulus

    Hallo Frau Jahns,

    in unserem Help Center Artikel "Umsetzung und Prüfung des Russland-Embargos in AEB Trade Compliance Management" wird folgendes beschrieben:

    "Güterbeschränkungen bezüglich bestimmter russischer Entitäten
    Teile der Verordnung (EU) 833/2014 beinhalten das Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern an gelistete Entitäten (Anhang IV). Zur Prüfung nehmen Sie die Sanktionsliste EUDU „Restrictions for dual-use goods intended for listed organizations“ im Prüfprofil von Compliance Screening auf."

    Das bedeutet, die Verordnung auf die Sie sich beziehen, wird geprüft, wenn die Basis-Sanktionsliste EUDU in Ihrem Compliance Profil hinterlegt ist. Sollte das noch nicht der Fall sein, fügen Sie diese Liste einfach Ihrem Profil hinzu. 

    Freundliche Grüße

    Thomas Paulus

    AEB Service & Support

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