Abkommen EU-Tunesien stellt auf das revidierte Regionale Übereinkommen um
Mit der Veröffentlichung vom 20. Februar 2025 im Amtsblatt der EU wurde die Umstellung des Abkommen EU-Tunesien auf die revidierten Regeln des Regionalen Übereinkommens bekanntgegeben.
Mit dem Beschluss Nr. 1/2025 vom 22. Januar 2025 werden die bisher bilateral vereinbarten Ursprungsregeln durch einen Verweis auf das Regionale Übereinkommen ersetzt. Nach der Fachmeldung vom 7. März 2025 können seit dem 1. März 2025 im Warenverkehr zwischen der EU und Tunesien neben den neuen PEM-Regeln auch die bisherigen Regeln verwendet werden. Tunesien wird vorläufig noch die Transitional Rules verwenden.
In der Pan-Euro-Med-Matrix vom 20. März 2025 wird dies durch „CR/T“ dargestellt:
- „CR“: aus EU-Sicht gelten parallel zu den revidierten Regeln auch die Übergangsbestimmungen
- „T“: aus tunesischer Sicht gelten vorläufig noch die „Transitional Rules“
Da die Übergangsbestimmungen Anwendung finden, erfolgt in der Software Origin & Preferences von AEB im Moment keine Veränderung für das Abkommen EU-Tunesien.
-
Verstehe ich das richtig:
- mit Übergangsbestimmungen sind Transitional Rules gemeint
- Nach den revidierten Regeln und ohne Transitional rules werden nur die unter C genannten Konstellationen betrachtet
Danke für die Hilfe
Daniela Essig
0 -
Sehr geehrte Frau Graf,
können Sie mir bitte sagen, wann die „Revised Rules” in O&P verfügbar sein werden? Für uns ist das durchaus von wirtschaftlicher Bedeutung.Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
0 -
Guten Tag Frau Essig, guten Tag Herr Roßbach,zu den Übergangsbestimmungen informieren Sie sich gerne im Beitrag PEM-Ursprungsregeln – so geht es weiter – AEB Community.Bisher sind für den Rechtsraum EU die Abkommen Albanien, Jordanien, Montenegro und Ukraine umgestellt worden.
Aufgrund möglicher kurzfristiger Änderungen können wir derzeit noch nicht final sagen, zu welchem Zeitpunkt wir die restlichen Länder umstellen werden. Sollte der im Dezember 2024 gefasste Beschluss nicht nochmals durch einen neuen Beschluss verlängert oder anderweitig geändert werden, wird AEB die restlichen Länder spätestens zum Jahreswechsel umstellen.Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Help-Center Pan-Europa-Mittelmeerraum (PEM): Änderung Jahresstart 2025.Mit freundlichen GrüßenKerstin GrafAEB Service & Support0
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
3 Kommentare