Anhebung von US-Zöllen verschoben
Am 2. April 2025 hat die US-Regierung länderabhängige Importzölle angekündigt, die zum 9. Juli in Kraft treten sollten. Nun wurde diese Maßnahme auf den 1. August 2025 verschoben. Der Zwischenstand.

Bereits jetzt werden Importe aus allen Drittländern mit einem Zollsatz von 10 Prozent belegt. Ausgesetzt hingegen blieben die zusätzlichen länderabhängigen Zollsätze. Die einzelnen Länder wurden im Anhang I der ursprünglichen Executive Order veröffentlicht. Demnach sollten für alle Waren aus der Europäischen Union 20 Prozent Importzoll erhoben werden.
Mit der Executive Order Extending the Amendment of the Reciprocal Duty Rates vom 7. Juli 2025 wurde nun der Anwendungsbeginn auf den 1. August 2025 verschoben. Ein am gleichen Tag veröffentlichtes Fact Sheet bietet Einblick in die derzeit geplanten Zollsätze. Für die meisten Länder wurden diese um wenige Prozentpunkte gesenkt bzw. erhöht. Für die Europäische Union wurden allerdings mittlerweile 30 Prozent Zoll angekündigt. Auf brasilianische Importe sollen sogar 50 Prozent Zoll erhoben werden.
Die bisher geltenden Ausnahmen von den Zusatzzöllen bleiben unverändert bestehen: Aktueller Zeitplan für US-Zölle und Gegenreaktionen der EU.
Unternehmen sollten bei der Recherche zur Ware auf eine zusätzliche Klassifizierung gemäß Kapitel 99 des US-Zolltarifs achten und prüfen, ob ggf. US-amerikanische Vormaterialien gemeldet werden können. Ein Nachweis dieser Vormaterialien kann zur Zollminderung führen. Die zuständige Behörde U.S. Customs and Border Protection bietet dazu die Anleitung Guidance – Reciprocal Tariffs an.
Noch ausgesetzt sind Gegenmaßnahmen der EU aufgrund von US-amerikanischen Stahl- und Aluminiumzöllen, die am 14. Juni 2025 auf 50 Prozent angehoben wurden. Die Aussetzung galt zunächst bis zum 14. Juli 2025: Aktueller Stand der EU-Gegenmaßnahmen auf US-Zölle. Mittlerweile wurde bekannt, dass diese bis zum August 25 verschoben wurden, um die Verhandlungszeit zu nutzen: Zum offiziellen Statement.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.
Kommentare
0 Kommentare