Freihandelsabkommen – wichtiger denn je?
In einer Welt, in der Zollerhöhungen plötzlich in Kraft treten können, werden verlässliche Handelsabkommen immer wichtiger. Selbst im Handel mit den USA bieten Abkommen gewisse Sicherheiten. Ein Grund mehr für Unternehmen, sich mit Warenursprung und Präferenzen zu befassen. Ein paar Tipps – auch für Seminare.

Warum am Freihandel partizipieren?
Der Abbau von Handelsbeschränkungen ermöglicht einen besseren Austausch von Gütern und Dienstleistungen zwischen verschiedenen Volkswirtschaften. Freihandelsabkommen sind hierbei ein gängiges Mittel, um den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern. Sie minimieren Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse. In der Regel werden die Abkommen jahrelang verhandelt, bevor sie von den Beteiligten ratifiziert werden können und schließlich in Kraft treten.
Am 16. September 2025 haben beispielsweise die Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) und des MERCOSUR (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay, allerdings ohne Bolivien) ein umfassendes Freihandelsabkommen nach acht Jahren Verhandlung in Rio de Janeiro unterzeichnet. Das Inkrafttreten des Freihandelsabkommen zwischen der EFTA und dem Mercosur steht derzeit aber noch aus.
Das Freihandelsabkommen zwischen Indien und den EFTA-Staaten hingegen tritt am heutigen 1. Oktober 2025 in Kraft, nach 16 Jahren Verhandlung und einer erfolgreichen Annahme in allen beteiligten Ländern. In diesen Abkommen ist die Zusammenarbeit bis in viele Details geklärt. Wir berichteten bereits in dieser Community über das Inkrafttreten des Freihandelsabkommen EFTA-Indien und die Umsetzung in Lösungen von AEB.
Die Verhandlungen um das Transatlantische Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA gingen bereits über Jahre, als sie im November 2016 auf Eis gelegt wurden. Dennoch ist der Wunsch nach mehr Verlässlichkeit bei den Handelsbeziehungen in den betroffenen Volkswirtschaften so stark, dass die EU mit den USA ein Turbo-Abkommen verhandelt haben, das teilweise bereits in Kraft ist und an dessen Ausarbeitung weitergearbeitet wird. Wir berichteten zuletzt im Artikel Reziproke Zölle: Aktueller Stand zwischen EU und USA. Die Ankündigung des US-amerikanischen Präsidenten, zusätzliche 100-Prozent-Zölle auf Medikamente, Lastwagen und Möbel zu erheben, wird laut EU wegen dieser Absprachen die EU nicht betreffen.
Wichtigster Baustein: Ursprungsmanagement
Ganz unabhängig davon, mit welchen Ländern Freihandelsabkommen geschlossen wurde, gilt: Ohne Ursprungsnachweis keine Teilnahme am Freihandel. Was einfach klingt, ist in der Praxis nicht immer ganz so leicht. Wie können Nachweise gut verwaltet und genutzt werden?
Gerne genutzt werden Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE), da sie einmalige Erklärungen darstellen, die für Lieferungen über einen längeren Zeitraum hinweg Gültigkeit haben, sofern die gelieferten Waren voraussichtlich den gleichen Ursprungsstatus aufweisen. Falls Sie sich fachlich informieren wollen: Unser Experte Patrick Mahl zeigt am 14. Oktober 2025 ab 10 Uhr in kompakten 90 Minuten auf, was Sie beachten sollten.
>> Zur Anmeldung: Lieferantenerklärungen in 90 Minuten
Richtig gerechnet? Die Präferenzkalkulation
Wissen Sie als Hersteller, wie Sie den Ursprung richtig ermitteln? Was eine Minimalbehandlung und was unter ausreichender Be- und Verarbeitung zu verstehen ist? Welche Listenregeln es gibt und wie diese anzuwenden sind?
Auch hier hat Experte Patrick Mahl wertvolle Hinweise und Tipps, die er im Online-Seminar am 21. Oktober um 10 Uhr gerne mit Ihnen teilt.
>> Zur Anmeldung: Präferenzkalkulation für Praktiker
Das A und O: Die Arbeits- und Organisationsanweisungen
Unternehmen tun gut daran, ihre Prozesse rund um Warenursprung und Präferenzen zu verschriftlichen und zu leben. Eine Arbeits- und Organisationsanweisung (A&O) wird unter anderem für die Bewilligung zum ermächtigten Ausführer (EA) benötigt. Auch für den registrierten Ausführer (REX) ist sie sinnvoll.
Unser Tipp: Falls Sie noch keine erstellt haben oder die für Ihr Unternehmen bestehenden Anweisungen auf den Prüfstand stellen wollen, empfehlen wir den Blick in die Praxis von unserer Lösungsexpertin Mandy Duarte Martinez am 11. November um 10 Uhr. Einfach Fragen mitbringen.
>> Zur Anmeldung: Arbeits- und Organisationsanweisungen Präferenzen
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