Abschaffung der 150 Euro-Grenze in 2026 beschlossen
Mit der EU-Zollreform sind weitreichende Änderungen verbunden. Unabhängig von den bisher erzielten Einigungen, haben die EU-Kommission und der Rat der EU jetzt beschlossen, dass die Zollfreiheit für Kleinsendungen bereits in 2026 entfallen soll.

Im Jahr 2024 kamen laut Analyse des EU-Parlaments insgesamt 4,6 Milliarden Pakete nach Europa, davon 91 Prozent davon aus China. Besonders herausfordernd bei der hohen Anzahl an Paketen sind beispielsweise die Durchsetzung von Produktsicherheitsvorschriften und von Vorschriften zur Marktüberwachung. Der Rat der EU schätzt, dass ca. 65 Prozent aller Kleinsendungen unterbewertet sind, um Zollabgaben zu vermeiden.
Eine Antwort auf die bestehenden Herausforderungen im E-Commerce-Sektor ist die geplante EU-Zollreform. Doch unabhängig von der Installation einer EU-Zollbehörde und eines digitalen EU Customs Data Hubs ab 2028, erheben erste Mitgliedstaaten bereits ab Januar 2026 eine Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen: EU-Zollreform: Pläne und erste Auswirkungen.
Auch die EU hat die Dringlichkeit zu handeln erkannt und das Ende der Zollfreiheit für Pakete im Wert unter 150 Euro im Laufe des Jahres 2026 beschlossen. Zusätzlich soll, wie bislang vorgesehen, ab November 2026 eine europaweit einheitliche Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro Kleinsendung erhoben werden. In ihrer Presseerklärung erläutert die EU-Kommission, dass mit dem der Entfall der Zollfreigrenze eine Übergangslösung in Kraft treten soll: E-Commerce: Die Zollbefreiungsschwelle von 150 EUR wird ab 2026 aufgehoben. Diese soll dann bis zur Einsetzung der EU-Zollbehörde und des EU Customs Data Hub in Kraft bleiben. In den kommenden Wochen wird daher an dieser Lösung gearbeitet.
Vereinfachte Zollabgaben
Im Rahmen der Zollreform ist eine vereinfachte Abgabenberechnung für Kleinsendungen geplant. Für die Höhe der Zölle sind bisher fünf Gruppentarife – sogenannte Buckets – vorgesehen. Mit einer Staffelung von Null bis 17 Prozent sollen demnach ganze Kapitel aus dem Zolltarif zu einem der Gruppentarife gehören. Damit könnten die Abgaben auf Basis der in IMPOST angemeldeten sechsstelligen Warennummern erhoben werden. Eine ähnliche Lösung könnte sich auch für die Übergangszeit anbieten. Nach wie vor wird es möglich sein, eine vollständige Zollanmeldung abzugeben und die regulären Abgaben zu zahlen.
Absicherung der IOSS-ID
Parallel zur einfachen Erhebung von Zollabgaben für Kleinsendungen arbeitet die EU daran, den Mehrwertsteuerbetrug bei Importen von Kleinsendungen einzudämmen. Derzeit können sich Verkäufer in einem Mitgliedstaat registrieren und erhalten dort eine IOSS-Mehrwertsteuer-ID. Anschließend reichen sie monatlich eine gemeinsame Mehrwertsteuer-Erklärung ein und entrichten zentral die in den Ländern ihrer Privat-Kunden anfallende Mehrwertsteuer.
Die Meldung von IOSS-ID bei Importen von Kleinsendungen ist allerdings betrugsanfällig. Durch den missbräuchlichen Einsatz von IOSS-ID registrierter Händler entstehen den Staaten hohe Steuerausfälle. Bereits im April 2025 hat der Europäische Rechnungshof in einem Bericht darauf hingewiesen: EU muss Mehrwertsteuerbetrug bei Importen eindämmen. Zukünftig soll die Meldung der IOSS-ID daher digital abgesichert werden.
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