Abgleich von Ausfuhr- und Versandanmeldungen startet ab 1. September 2026
Unternehmen, die Ausfuhren mit einem NCTS-Versandverfahren kombinieren, müssen sich ab 1. September auf Änderungen einstellen. Ab diesem Stichtag wird eine Schnittstelle des Zolls bestimmte Angaben zwischen NCTS-Versandvorgängen und den zugehörigen ATLAS-Ausfuhranmeldungen abgleichen. Was ändert sich für Unternehmen beim Vorgehen?
So geht die Schnittstelle vor
Eröffnen Sie für einen Ausfuhrvorgang auch ein Transitverfahren, müssen Sie zukünftig bei den enthaltenen Positionen auf die Übereinstimmung folgender Angaben achten:
- Warennummer
- Warenmenge (Eigenmasse)
- Bestimmungsland
Laut ATLAS-Info 0611/24 prüft die neue Schnittstelle, ob die angegebene „Art der Versandanmeldung“ (T, T1, T2, T2F oder TIR) zum referenzierten Ausfuhrvorgang passt und ob der Status des Ausfuhrvorgangs eine Weiterleitung im Versandverfahren zulässt.
Daher muss immer zuerst die Annahme der Ausfuhranmeldung erfolgen. Erst nachdem die Zollverwaltung die MRN übermittelt hat, können Sie diese im Versandverfahren auf Einzelsendungsebene als Vorpapier (N830) eintragen und an den Zoll melden.
Angaben in der Versandanmeldung
Sie können mehrere Ausfuhranmeldungen in einer Versandanmeldung an den Zoll übermitteln, solange diese jeweils als separate Einzelsendungen gemeldet werden. Dabei muss eine Ausfuhranmeldung immer genau einer Einzelsendung entsprechen.
Die Versandanmeldung darf auch Positionen enthalten, die nicht ausgeführt werden, solange diese in einer separaten Einzelsendung enthalten sind.
In der Ausfuhranmeldung
Die zugehörige Ausfuhranmeldung darf zukünftig keine Positionen enthalten, die nicht im Versandverfahren befördert werden.
Zu diesem Zeitpunkt erhalten Unternehmen den Ausgangsvermerk:
- Bei einem Ausfuhrvorgang mit einem T1 (externen Versandverfahren) wird der Ausgang mit Überlassung ins Versandverfahren erteilt.
- Bei einem Ausfuhrvorgang mit einem T2 (internen Versandverfahren) wird der Ausgang mit der Erledigung des Versandverfahrens erteilt.
Korrekturen an den Vorgängen:
Die Teilnehmerinformation des Zolls ATLAS – Info 0611/24 informiert zu Änderungen: „Führt der systemseitige Abgleich zu einem negativen Ergebnis, wird die entsprechende Versandanmeldung nicht entgegengenommen, angenommen bzw. überlassen. In diesen Fällen ist eine neue, berichtigte Versandanmeldung zu erstellen [...] Ein Ausfuhrvorgang, der erfolgreich ins Versandverfahren übergeleitet wurde, kann nicht mehr storniert werden.“
Vorgehen in AEB-Anwendungen:
Setzen Sie ASSIST4 bzw. Import Filing: ATLAS und Export Filing: ATLAS für die Erstellung von Versand- und Ausfuhranmeldungen ein, haben wir die wichtigsten Informationen zu den AEB-Anwendungen im Help Center für Sie zusammengestellt:
Zollseitige Schnittstelle zwischen Ausfuhr und Versand startet ab 1.September 2026 – AEB Help Center
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