Ab dem 01.09. unterliegen Ausfuhren, die mit einem NCTS-Versandverfahren kombiniert werden, neuen Regeln.
Die Positionen der Ausfuhranmeldung müssen 1:1 den Positionen der Versandanmeldung entsprechen. Bei Abweichungen wird die Versandanmeldung abgelehnt. Folgende Felder der Positionen müssen übereinstimmen:
- Warennummer
- Eigenmasse und
- Bestimmungsland
Eine Ausfuhranmeldung muss darum immer genau einer Einzelsendung in der Versandanmeldung entsprechen. Es können mehrere Ausfuhranmeldungen in einer Versandanmeldung enthalten sein, solange sie als separate Einzelsendungen angemeldet werden.
Die Ausfuhranmeldung darf keine Positionen enthalten, die nicht im Versandverfahren befördert werden. Die Versandanmeldung darf Positionen, die nicht ausgeführt werden, in einer separaten Einzelsendung enthalten, aber nicht in einer Einzelsendung, die eine Ausfuhranmeldung enthält.
Einzig die Reihenfolge der Positionen muss nicht zwischen Ausfuhr und Versand übereinstimmen, solange im Versandvorgang auf Positionsebene die Unterlage N830 mit der Referenz auf die Ausfuhrpositionsnummer angegeben wird. So signalisieren Sie beispielsweise, dass Position 1 des Versandverfahrens der Position 3 der Ausfuhranmeldung entspricht.
Zu den ATLAS-Teilnehmerinformationen:
- ATLAS-Info 0611/24 - Schnittstelle zwischen Ausfuhr- und Versandvorgängen
- ATLAS-Info 0981/26 - Schnittstelle ATLAS-Ausfuhr und -Versand ab 1. September 2026
- ATLAS-Info 0601/24 - Referenzierung auf vorangegangene Ausfuhrvorgänge
- ATLAS-Info 0693/24 - Versandweiterleitung und Schnittstelle NCTS / AES
- ATLAS-Info 0767/25 - Schnittstelle NCTS und AES / Gestellung am Ausgang zur Versandweiterleitung
Worauf müssen Sie in den Anwendungen von AEB achten?
Wenn Sie ASSIST4 einsetzen
Sie sind nur betroffen, wenn Sie das Ausfuhr- und Versandverfahren in einer Ausgangssendung kombinieren.
- Sie verwenden ASSIST4 On-Premises im eigenen Rechenzentrum, dann benötigen Sie das August-Servicepaket. Dieses steht ab 21. August 2026 im Download-Center von AEB zur Verfügung.
- Verwenden Sie ASSIST4, das im Rechenzentrum von AEB betrieben wird, übernimmt AEB für Sie die Aktualisierung.
Achten Sie nach dem Stichtag darauf, dass Sie in einer Ausgangssendung mit Ausfuhr- und NCTS-Vorgängen nur Positionen erfassen, die in beiden Verfahren angemeldet werden sollen.
Folgende Funktionen übernimmt ASSIST4:
- ASSIST4 sorgt dafür, dass die Ausfuhranmeldung keine Positionen zusammenfasst, die in der Versandanmeldung getrennt behandelt würden. Genauso fasst die Anwendung bei der Versandanmeldung keine Positionen zusammen, die in der Ausfuhr als separate Positionen angemeldet wurden.
- ASSIST4 legt automatisch die Unterlage N830 für die Versandvorgangspositionen an, damit die Zuordnung der Positionen auch bei unterschiedlichen Reihenfolgen zwischen Ausfuhr und Versand gewährleistet bleibt.
- ASSIST4 trennt Positionen in mehrere Einzelsendungen oder mehrere Versandvorgänge auf, wenn aus der Ausgangssendung mehrere Ausfuhranmeldungen angelegt wurden.
Vorgehen ab 1. September 2026
Erzeugen Sie den Versandvorgangs aus der Ausgangssendung erst, wenn die Ausfuhranmeldung erfolgreich angemeldet wurde, und Sie in ASSIST4 die MRN des Ausfuhrvorgangs sehen können. Auf diese Weise kann es sein, dass mehr Ausfuhr- oder Versandpositionen als bisher angelegt werden. Achten Sie darauf, dass die Versandanmeldung erst nach Überlassung der Ausfuhr an den Zoll übermittelt wird.
Setzen Sie in den Einstellungen des Mandanten unter Export / NCTS Überführung die Option Einzelsend. in der Feldgruppe NCTS Phase 5, um mehrere Einzelsendungen in einer Versandanmeldung zu sehen und bei Bedarf erfassen zu können.
- AEB hat einige wenige Kundenanpassungen ausgeliefert, die zu unterschiedlichen Positionszahlen in Ausfuhr und Versand führen können. In diesen Fällen werden Sie direkt kontaktiert, damit Sie ein individuelles Servicepaket erhalten, dass z. B. zusätzliche Splitkriterien berücksichtigt.
Vorgehen bei Änderungen
Ändern Sie nach Möglichkeit nicht nachträglich die Positionen in der Ausfuhr- oder der Versandanmeldung. Falls Sie Positionen verändern, hinzufügen oder löschen wollen, müssen Sie sicherstellen, dass sie die Änderungen in beiden Anmeldungen gleichermaßen durchführen. Stellen Sie dann sicher, dass die Eigenmassen, Warennummern und Bestimmungsländer der Positionen übereinstimmen. Die ATLAS – Info 0611/24 informiert zu Änderungen: Führt der systemseitige Abgleich zu einem negativen Ergebnis, wird die entsprechende Versandanmeldung nicht entgegengenommen, angenommen bzw. überlassen. In diesen Fällen ist eine neue, berichtigte Versandanmeldung zu erstellen. Ein Ausfuhrvorgang, der erfolgreich ins Versandverfahren übergeleitet wurde, kann nicht mehr storniert werden.
Wenn Sie Export Filing: ATLAS und Import Filing: ATLAS einsetzen
Falls Sie kombinierte Ausfuhr- und Versandanmeldungen von Hand erfassen, müssen die Positionen der Ausfuhranmeldung 1:1 den Positionen der Versandanmeldung entsprechen.
Falls Sie eine Schnittstelle nutzen und darüber den Prozess der kombinierten Anmeldungen abbilden, stellen Sie zusätzlich sicher, dass in den Überleitungen für Ausfuhranmeldungen in Export Filing: ATLAS und Versandanmeldungen in Import Filing: ATLAS („Transit-Ausgang“) die gleichen Optionen in der Feldgruppe Aggregation gesetzt sind. Andernfalls können unterschiedliche Positionszahlen durch Zusammenfassung oder Split in Ausfuhr oder Versand entstehen und zu zollseitigen Fehler bei den Anmeldungen führen.
Sollte es in Ihren AEB-Anwendungen Abweichungen in der Konfiguration geben, erhalten Sie dazu Benachrichtigungen direkt in Import Filing: ATLAS sowie Export Filing: ATLAS.
Vorgehen bei Änderungen
Ändern Sie nach Möglichkeit nicht nachträglich die Positionen in der Ausfuhr- oder der Versandanmeldung. Falls sie Positionen verändern, hinzufügen oder löschen wollen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Änderungen in beiden Anmeldungen gleichermaßen durchführen. Stellen Sie dann sicher, dass die Eigenmassen, Warennummern und Bestimmungsländer der Positionen übereinstimmen. Die ATLAS – Info 0611/24 informiert zu Änderungen: Führt der systemseitige Abgleich zu einem negativen Ergebnis, wird die entsprechende Versandanmeldung nicht entgegengenommen, angenommen bzw. überlassen. In diesen Fällen ist eine neue, berichtigte Versandanmeldung zu erstellen. Ein Ausfuhrvorgang, der erfolgreich ins Versandverfahren übergeleitet wurde, kann nicht mehr storniert werden.
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