Aktuelle Entwicklungen im Russland-Ukraine-Konflikt
Am 21.02.2022 hat US-Präsident Joe Biden eine neue Executive Order (E.O.) erlassen. Diese hat die Bezeichnung “Blocking Property of Certain Persons and Prohibiting Certain Transactions With Respect to Continued Russian Efforts to Undermine the Sovereignty and Territorial Integrity of Ukraine”. In einigen Bereichen sind die erlassenen Sanktionen auch wirksam, wenn die Personen nicht dem US-Recht unterliegen.
Sanktionen seitens der EU
Die Sanktionsmaßnamen gegen Russland, die seitens EU beginnend ab 23. Februar veröffentlicht wurden, umfassen verschiedenen Bereiche und beinhalten diverse Rechtsfolgen.
Ein Teil der neuen Sanktionsmaßnahmen basiert auf den seit dem Jahr 2014 geltende EU-Verordnung Nr. 269/2014, die jetzt erweitert wurde.
Analog zu US-Sanktionen wurden personenbezogene Finanzsanktionen gegen Abgeordnete des russischen Parlaments („Duma“), ausgewählte Mitglieder der russischen Regierung oder wichtige Mitarbeiter und Führungskräfte russische Staatssender erlassen. Diese Sanktionen bedeuten umfassende Bereitstellungsverbote und werden in der CFSP-Liste der EU konsolidiert.
Am 23. Februar 2022 wurden erste neue Sanktionen gegen Russland seitens der EU im Amtsblatt L42 I/2022 veröffentlicht.
Weitere folgten, unter anderem:
Diese beinhalten neben der Listung von Personen und Organisationen auch ein Einfuhrverbot für sämtliche Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebiet, wie Donezk und Luhansk.
Umfangreiche Kapitalmarktbeschränkungen
Außerdem wurde der Anwendungsbereich der Verordnung 833/2014 erweitert. Diese Sanktionsverordnung umfasst die vielfaltigen Kapitalmarkbeschränkungen sowie die güterbezogenen Restriktionen. Die Sanktionen dieser Art gelten teilweise in Verbindung mit konkreten russischen Mischkonzernen oder Banken, die in der Anhängen III, IV, XII oder XIII gelistet sind. Anderseits gelten die bestimmten Beschränkungen im Güterhandel unabhängig von dem Empfänger. Die entsprechenden Güterlisten befinden sich in den Anhängen II, VII, X, XI der Embargoverordnung (EU) 833/2014.
Embargogebiete beachten
Ein Teil der Sanktionsmaßnahmen sind die Handelsbeschränkungen, die sich auf die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk beziehen. Die US Sanktionen sehen ein Verbot direkter oder indirekter Importe, Exporte (und Re-Exporte) von Waren, Dienstleistungen oder Technologien aus den Donezk oder Luhansk-Regionen vor. Analoge Restriktionen wurden in der Verordnung (EU) Nr. 2022/263 vom 23. Februar 2022 angeordnet. Unter allem verbietet die Verordnung sämtliche Warenimporte aus den o.g. Regionen und Exporte von in dem Anhang II dieser VO aufgeführten Gütern in diese Territorien aus der EU.
Bewerten Sie abhängig vom Geschäftsbereich Ihres Unternehmens, welche restriktive Maßnahmen relevant sind und daher in der Software oder in der Organisation (ICP) umgesetzt werden müssen. Informieren Sie sich über die aktuellen Inhalte der Sanktionsmaßnahmen auch auf den Webseiten von US-, EU- oder nationalen Behörden.
Sanktionsmaßnahmen im Überblick
Eine offizielle Infographik ist durch EU-Rat veröffentlicht und zeigt die Vielfalt der Sanktionsmaßnamen, welche die EU gegen Russland aktuell in Kraft gesetzt hat.
Der Zoll macht zusätzlich in einer Fachmeldung darauf aufmerksam, dass für die Gebiete Donezk und Luhansk das Assoziierungsabkommen nicht länger anwendbar ist.
Zur Erläuterung der aktuellen Vorschriften bieten Dr. Ulrike Jasper und Olga Pramberger ein Online-Seminar zu den aktuellen Exportkontrollvorschriften an:
Sanktionen aus anderen Ländern
Andere Staaten haben ähnliche nationale Sanktionsmaßnahmen, wie z. B. personenbezogene Finanzsanktionen oder Beschränkungen im Handel mit bestimmten Gütern, gegen Russland angeordnet. Weitere Details finden Sie auf Webseiten der nationalen Behörden.
>> Die UK Behörden stellen folgenden Informationen zur Verfügung: Russia sanction guidance
Umsetzung in Trade Compliance Management
AEB analysiert laufend die erlassenen restriktiven Maßnahmen, um Informationen, wie AEB-Anwendungen bei der Umsetzung dieser Sanktionen unterstützen kann, für Sie bereitzustellen.
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Aktuelle Geschäftspartnerprüfung
Zu einem Teil sehen die US-Sanktionen und die EU-Verordnungen personenbezogene Finanzsanktionen vor. Diese richten sich gegen bestimmte Personen, Unternehmen und Organisationen. Diese Sanktionen bedeuten Namenslistungen auf der CFSP-Liste, bzw. SDN-Liste, welche in Compliance Screening von AEB aktuell gehalten werden.
Wenn Kapitalmarkt-Sanktionen für Ihr Unternehmen aufgrund der Geschäftstätigkeiten relevant sind, können diese mit der Sanktionsliste EUCM „EU - Restrictions on access to the capital market“ oder auch EURUDU „EU- Russia embargo: Restrictions for dual-use goods intended for listed organizations“ mit Hilfe der Compliance Screening geprüft werden.
Diese Listen stehen allen Compliance Screening Kunden als Teil des Basis-Sanktionslistenpakets zur Verfügung. Sobald die veröffentlichenden Behörden die elektronische Version zur Verfügung stellen, werden die Sanktionslisten in Compliance Screening mit einem nächtlichen Batch aktualisiert.
Damit neben der CFSP-Liste der EU auch gegen die US-Sanktionsliste SDN oder die europäische Sanktionsliste EUCM in Compliance Screening geprüft werden kann, nehmen Sie diese im verwendeten Prüfprofil auf.
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Güter- und Länderembargo umsetzen
Sofern Sie hiervon betroffen sind, müssen Sie aktiv werden, um diese Restriktionen in den AEB-Anwendungen abzubilden. Dazu gibt es die Funktionalitäten zur Definition von „Gebieten“, die sowohl in Compliance Screening als auch in Export Controls genutzt werden können.
Die Prüflogik von Trade Compliance Management basiert auf Länder-ISO-Codes. Die Gebiete Donezk und Luhansk haben keine offiziellen ISO-Codes. Aus diesem Grunde kann eine Warenlieferung aus oder in diese Regionen nicht geprüft werden.
Um ein Embargo für separate Gebiete zu definieren, nutzen Sie daher eine Kombination von Postleitzahlen und/oder Orten und fügen dieses im Prüfprofil hinzu. Das Gebiet kann wahlweise in Compliance Screening (als eine Art Verbotsliste) oder in Export Controls (als manuelle Beschränkung) hinterlegt werden.
Die neuen sanktionierten Regionen befinden sich teilweise in den Grenzen von gleichnamigen Regionen der Ukraine (Region Lugansk und Donetsk). Die Postleitzahlen in der Ukraine sind 5-stellig und für jede Region eindeutig.
Die Donezk-Region hat die Postleitzahlbereiche 83xxx-87xxx
Die Luhansk-Region hat die Postleitzahlbereiche 91xxx-94xxx
Detaillierte Anleitungen:
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Es gibt einen weiteren Termin für das Online-Seminar: Am 24. März von 14 bis 15:30 Uhr können Sie sich von den AEB Juristinnen Dr. Ulrike Jasper und Olga Pramberger ebenfalls auf den aktuellen Stand der EU- und US-Sanktionen gegen Russland bringen lassen. 0
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