In Compliance Screening können Sie Ihre Geschäftspartner zusätzlich gegen Embargogebiete wie z. B. die Krim, Luhansk oder Donezk prüfen, die Sie durch Angabe des Landes, von Postleitzahlen-Bereichen oder Ortsnamen selbst definieren. Alternativ können Sie auch ganze Länder als Embargogebiete erfassen.
Immer wieder stehen Unternehmen vor der Herausforderung Geschäftspartneradressen prüfen zu müssen, die in Embargogebieten liegen könnten. Das kann z. B. Teile Mexikos betreffen oder die Ukraine. Mit Compliance Screening haben Sie die Möglichkeit Embargogebiete zu definieren.
Stimmen die Adressdaten einer geprüften Adresse dann mit einem der Embargogebiete überein, führt das zu einem Adresstreffer in der Anwendung.
- Voraussetzung für die Pflege der Gebiete und der Aufnahme der Gebiete ins Compliance Profil sind Administratorenrechte mit der Rolle I_COMPLIANCEADMIN.
Gebiet definieren
Zu diesem Zweck erfassen Sie die Embargogebiete in Ihren Stammdaten im Eintrag Compliance und wählen dort Gebiete.
Tragen Sie nun durch Klick auf Neu den Gebietsnamen in der Mappe Gebiet und das Länderkürzel sowie den Postleitzahlenbereich in der Mappe Postleitzahlenbereich ein. Ggf. tragen Sie in der Mappe Orte einen Namen ein.
Die Abbildung der sanktionierten Regionen als Gebiet im Beispiel:
Gebiet im Prüfprofil aufnehmen
Um das definierte Gebiet in Compliance Screening zu nutzen, öffnen Sie zunächst über den Eintrag Compliance die Profile.
Hinterlegen Sie das neu angelegte Gebiet in der Mappe Prüflisten in der Feldgruppe der Embargogebiete.
Dort können Sie das neu angelegte Gebiet auswählen. Hier im Beispiel für Donezk und Luhansk mit dem Kürzel DNR_LNR:
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