Ab 1. Oktober: Zollrechtlicher Status vom Vereinigten Königreich und der Ukraine wird auf “EU” geändert
Bei Einfuhrvorgängen aus der Ukraine und dem Vereinigte Königreich (ohne Nordirland) wird die Meldung des Zollrechtlichen Status ab 1. Oktober 2022 auf “EU” geändert. Für die Ausfuhren mit Bestimmungsland Ukraine müssen Sie – wie bereits im Artikel Ukraine tritt dem gemeinsamen Versandverfahren (NCTS) bei beschrieben - die Art der Anmeldung (Ausfuhr) “EU” melden.
Fokus Ukraine
Zusätzlich zu den Ausfuhren in die Ukraine, die ab 1. Oktober mit der Anmeldeart “EU” gemeldet werden müssen - die zugehörigen Codelisten sind seitens des Zolls bereits angepasst – ist der zollrechtliche Status “EU” auch bei Einfuhren mit Versendeland Ukraine (UA) ebenfalls zu diesem Zeitpunkt anzugeben. Mehr dazu in der ATLAS – Info 0364/22 vom 21. September 2022.
Fokus Vereinigtes Königreich
Im Rahmen der Prüfung notwendiger Anpassungen bei den Einfuhren konnte AEB auch eine Änderung des zollrechtlichen Status des Vereinigten Königreichs GB (ohne Nordirland) auf den Wert “EU” zum 1. Oktober 2022 feststellen. Auf AEB-Nachfrage beim Zoll wurde diese Änderung bestätigt. AEB hat auf diese Änderung sofort reagiert.
So unterstützt Sie AEB
Für die Umsetzung der Angabe “EU” beim zollrechtlichen Status für Einfuhren aus den Versendeländern Vereinigtes Königreich GB (ohne Nordirland) und Ukraine steht Ihnen AEB folgendermaßen zur Seite:
- Am 27. September wurden alle AEB On-Premise-Kunden informiert und ein Servicepaket zur Verfügung gestellt. Wer das Servicepaket nicht rechtzeitig einspielen kann, hat die Möglichkeit, sich mit dem Workaround EFTA-Ländergruppen manuell anpassen, den Bastian Nagel im AEB Help Center erläutert, zu behelfen.
- Alle AEB Cloud-Kunden erhalten notwendige Änderungen automatisch eingespielt. “EU” ist für sie für das Vereinigte Königreich GB (ohne Nordirland) und Ukraine zum 1. Oktober verfügbar.
Sie haben noch weitere Fragen? Gerne dürfen Sie sich jederzeit an den AEB-Support wenden. Sie erreichen uns im HelpCenter, per E-Mail an support@aeb.com oder unter +49 711 72842 110. Kommentare oder Fragen hier in der AEB Community kommen außerdem sofort allen Interessierten zugute.
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Hallo AEB Team und Community, ich verstehe nicht, wo jetzt "EU" auftaucht, oder wir eintragen müssen.
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Hallo Henk, das ist ist Anmeldeart der Ausfuhr
EU = EFTA / EX = Drittland / COM = EU Sondergebiet (Gemeinschaftswaren)
mit Teilnahme an NCTS behandelt man die beiden jetzt wie EFTA
Viele Grüße Anja
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Hallo Herr Springer,
ab dem 01. Oktober wird es in Ihren AEB-Anwendungen so aussehen, wie in unseren Test-Engines bereits jetzt:
Für Import Filing: ATLAS
Für Export Filing: ATLAS
Beantwortet das Ihre Frage?
Freundliche Grüße
Thomas Paulus
AEB Service & Support
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Vielen Dank an Sie beide. Ich war mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden hatte. Sie haben mir die Frage sehr gut beantwortet.
Gruss Henk Springer
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Hallo zusammen,
ich hatte mir die beiden ATLAS-Infos durchgelesen und nun die Unterhaltung in der Community verfolgt. Nun stehe ich grad auf der Leitung.
Gilt bei ausgehenden Sendungen in die Ukraine diese Anmeldeart künftig nur im Zusammenhang mit ATLAS-Versand (NCTS) oder auch bei ATLAS-Ausfuhr? Jedenfalls wurden auch die dynamischen Codelisten des Ausfuhrverfahrens, d.h. Länderliste (Bestimmungsland EX) und Länderliste (Bestimmungsland EU) vom Zoll entsprechend angepasst. Ausfuhren z. B. in die Türkei werden schon lange mit EU angemeldet.
Über folgenden Punkt habe ich mir noch nie Gedanken gemacht: Warum wird die Anmeldeart EU mit "Ausfuhr in ein EFTA-Land" beschrieben, obwohl Länder wie das Vereinigte Königreich, Türkei und künftig auch die Ukraine nicht zur EFTA-Ländergruppe gehören? Ich hatte geplant, die Ländereinstellung für die Ukraine am 01.10.2022 von aktuell EX auf EU umzustellen. Wäre das der falsche Weg?
Desweiteren ist mir bei der Ländereinstellung für die Türkei aufgefallen, dass in den Assist-Stammdaten bei der Türkei weiterhin EX eingetragen ist, trotzdem wird im Export Filing: ATLAS brav mit EU angemeldet, ohne dass wir diesen Eintrag manuell ändern müssen. Wird das vom System automatisch überschrieben? Das wäre eine Frage an den AEB Support.
Vielen Dank vorab.
Gruß
Jörg Stahl.
PS Im Gegensatz zur Türkei ist bei Großbritannien bereits EU in den Stammdaten hinterlegt. Und im Export Filing: ATLAS steht bei Anm.-Art Ausfuhr ebenfalls "EU Ausfuhr in ein EFTA-Land".
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Hallo Herr Stahl,
es müssen alle Ausfuhranmeldungen in die Ukraine ab dem 01.10. mit der Art der Anmeldung (Ausfuhr) = EU gemeldet werden.
Die Bezeichnung "EFTA-Länder" für die Länder der Codeliste A1300 ist in der Tat nicht mehr wirklich passend. Das ist vermutlich auch dem Zoll aufgefallen, weshalb er die Bezeichnung mit dem Release 10.0.9 auf "EFTA-/CTC-Länder" angepasst hat.
Außerdem haben die Arten der Anmeldung innerhalb der Länderstammdaten in ASSIST4 keine Auswirkung mehr bei der Erstellung der Ausfuhranmeldung. Der korrekte Code wird erst bei Übergabe an die Export-Schnittstelle ermittelt.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf bei Aus- und/oder Einfuhranmeldungen mit der Ukraine sowie dem Vereinigten Königreich zu gewährleisten, sollten Sie das aktuellste Servicepaket eingespielt haben. Im Notfall können Sie auch auf die Anleitung aus dem im Beitrag verlinkten AEB Help Center Artikel EFTA-Ländergruppen manuell anpassen zurückgreifen.Freundliche Grüße
Bastian Nagel
AEB Customer Service Operations
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