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Ab 1. Oktober: Zollrechtlicher Status vom Vereinigten Königreich und der Ukraine wird auf “EU” geändert 

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Kommentare

7 Kommentare

  • Henk Springer

    Hallo AEB Team und Community, ich verstehe nicht, wo jetzt "EU" auftaucht, oder wir eintragen müssen. 

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  • Permanently deleted user

    Hallo Henk, das ist ist Anmeldeart der Ausfuhr

    EU = EFTA  /  EX = Drittland  /  COM = EU Sondergebiet (Gemeinschaftswaren)

    mit Teilnahme an NCTS behandelt man die beiden jetzt wie EFTA

    Viele Grüße Anja 

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  • Permanently deleted user

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  • Thomas Paulus

    Hallo Herr Springer,

    ab dem 01. Oktober wird es in Ihren AEB-Anwendungen so aussehen, wie in unseren Test-Engines bereits jetzt:

    Für Import Filing: ATLAS

    Für Export Filing: ATLAS

    Beantwortet das Ihre Frage?

    Freundliche Grüße

    Thomas Paulus

    AEB Service & Support

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  • Henk Springer

    Vielen Dank an Sie beide. Ich war mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden hatte. Sie haben mir die Frage sehr gut beantwortet.

    Gruss Henk Springer

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  • Jörg Stahl

    Hallo zusammen, 

    ich hatte mir die beiden ATLAS-Infos durchgelesen und nun die Unterhaltung in der Community verfolgt. Nun stehe ich grad auf der Leitung.

    Gilt bei ausgehenden Sendungen in die Ukraine diese Anmeldeart künftig nur im Zusammenhang mit ATLAS-Versand (NCTS) oder auch bei ATLAS-Ausfuhr? Jedenfalls wurden auch die dynamischen Codelisten des Ausfuhrverfahrens, d.h. Länderliste (Bestimmungsland EX) und Länderliste (Bestimmungsland EU) vom Zoll entsprechend angepasst. Ausfuhren z. B. in die Türkei werden schon lange mit EU angemeldet.

    Über folgenden Punkt habe ich mir noch nie Gedanken gemacht: Warum wird die Anmeldeart EU mit "Ausfuhr in ein EFTA-Land" beschrieben, obwohl Länder wie das Vereinigte Königreich, Türkei und künftig auch die Ukraine nicht zur EFTA-Ländergruppe gehören? Ich hatte geplant, die Ländereinstellung für die Ukraine am 01.10.2022 von aktuell EX auf EU umzustellen. Wäre das der falsche Weg?

    Desweiteren ist mir bei der Ländereinstellung für die Türkei aufgefallen, dass in den Assist-Stammdaten bei der Türkei weiterhin EX eingetragen ist, trotzdem wird im Export Filing: ATLAS brav mit EU angemeldet, ohne dass wir diesen Eintrag manuell ändern müssen. Wird das vom System automatisch überschrieben? Das wäre eine Frage an den AEB Support.

    Vielen Dank vorab.

    Gruß

    Jörg Stahl.       

    PS Im Gegensatz zur Türkei ist bei Großbritannien bereits EU in den Stammdaten hinterlegt. Und im Export Filing: ATLAS steht bei Anm.-Art Ausfuhr ebenfalls "EU Ausfuhr in ein EFTA-Land".  

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  • Bastian Nagel

    Hallo Herr Stahl, 

    es müssen alle Ausfuhranmeldungen in die Ukraine ab dem 01.10. mit der Art der Anmeldung (Ausfuhr) = EU gemeldet werden. 

    Die Bezeichnung "EFTA-Länder" für die Länder der Codeliste A1300 ist in der Tat nicht mehr wirklich passend. Das ist vermutlich auch dem Zoll aufgefallen, weshalb er die Bezeichnung mit dem Release 10.0.9 auf "EFTA-/CTC-Länder" angepasst hat. 

    Außerdem haben die Arten der Anmeldung innerhalb der Länderstammdaten in ASSIST4 keine Auswirkung mehr bei der Erstellung der Ausfuhranmeldung. Der korrekte Code wird erst bei Übergabe an die Export-Schnittstelle ermittelt. 

    Um einen möglichst reibungslosen Ablauf bei Aus- und/oder Einfuhranmeldungen mit der Ukraine sowie dem Vereinigten Königreich zu gewährleisten, sollten Sie das aktuellste Servicepaket eingespielt haben. Im Notfall können Sie auch auf die Anleitung aus dem im Beitrag verlinkten AEB Help Center Artikel EFTA-Ländergruppen manuell anpassen zurückgreifen.

    Freundliche Grüße

    Bastian Nagel

    AEB Customer Service Operations 

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