Ukraine: EU beschließt achtes Sanktionspaket gegen Russland
Neue Einfuhrverbote im Wert von 7 Milliarden Euro machen den Kern des achten Sanktionspaketes aus, das am 6. Oktober 2022 veröffentlicht wurde. Gleichzeitig wurden Ausfuhrbeschränkungen ergänzt, um den Zugang Russlands zu militärischen, industriellen und technologischen Gütern einzuschränken. Außerdem beinhaltet das Paket den Rechtsrahmen für die Ölpreis-Obergrenze. Es gilt ab heute.
Ausfuhr: Um welche Verschärfungen handelt es sich?
In der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 6. Oktober heißt es über die Ausfuhrbeschränkungen: “Dazu gehört das Verbot der Ausfuhr von Kohle (einschließlich Kokskohle, die in russischen Industrieanlagen verwendet wird), spezifischer in russischen Waffen verbauter elektronischer Komponenten, technischer Güter, die im Luftfahrtsektor verwendet werden, sowie bestimmter Chemikalien”.
Einfuhr: Welche Branchen sind betroffen?
Fertig- und Halbfertigerzeugnisse aus Stahl, Maschinen und Geräte, Kunststoffe, Fahrzeuge, Textilien, Schuhe, Leder, Keramik, bestimmte chemische Erzeugnisse und nicht aus Gold gefertigter Schmuck sind jetzt vom Einfuhrverbot betroffen. Für einige Halbfertigprodukte gilt eine Übergangszeitraum.
Ausweitung des Geltungsbereichs
Die Ausweitung des geografischen Geltungsbereichs auf alle nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Gebiete in den Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja werden im Beschluss (GASP) 2022/1908 begründet.
Welche Embargoverordnungen sind durch das achte Sanktionspaket angepasst?
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 6. Oktober wurden die Verordnungen und Beschlüsse, veröffentlicht, die zu Änderungen bei bestehenden Verordnungen und Beschlüssen führten. Im Bereich der Verordnungen ändert sich konkret:
- Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen wurde durch die Verordnung (EU) 2022/1905 und die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1906 geändert.
- Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren wurde durch die Verordnung (EU) 2022/1904 des Rates vom 6. Oktober 2022 geändert.
- Die Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete wurde aufgrund der Verordnung (EU) 2022/1903 aktualisiert
Was ist jetzt für Sie wichtig?
- Zeitnahe und regelmäßige Prüfungen gegen die CFSP-Liste sollten von allen europäischen Unternehmen gewährleistet werden. In den AEB Compliance Screening Lösungen werden alle Listen jede Nacht aktualisiert, so dass Sie immer rechtskonform handeln können.
- Die Prüfung gegen die aktuellen Listen EUCM (Kapitalmarkt Russland/Belarus) und EUDU (Dual-Use- und Advanced-Technology-Güter Russland/Belarus) ist bei Betroffenheit Ihres Geschäfts von jeweiligen Restriktionen dringend zu empfehlen.
- Wer AEB Export Controls einsetzt, kann durch Definieren von “manuellen Beschränkungen” die Embargoregeln auf das eigene Unternehmen zuschneiden. Beispiel: Im Zuge der Ausweitung des geografischen Geltungsbereichs kommen die Regionen Cherson und Saporischschja für Beschränkungen hinzu. Wie bei Donezk und Luhansk können Sie nun bei Bedarf in Ihrer Lösung die neuen Gebiete definieren und manuelle Beschränkungen einrichten.
AEB informiert
Im AEB Help Center erfahren Sie mehr im Artikel Umsetzung und Prüfung des Russland-Embargos in AEB Trade Compliance Management. Dieser wird immer bei Bedarf angepasst.
Darüber hinaus können Fragenkataloge zu einzelnen Rechtgebieten wie dem Sanktionsrecht, dem EU-Exportkontrollrecht oder dem US-Re-Exportkontrollrecht Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen in Ihrer Praxis zu treffen. Dabei unterstützt Sie das Online-Tool SOLID. Einfach registrieren und ausprobieren. Damit Sie jederzeit auskunftsfähig sind.
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Die Informationen rund um die Sanktionen gegen Russland werden laufend vom BAFA aktualisiert. Die Finanz- und Wirtschaftssanktionen vom 6. Oktober haben inzwischen Eingang gefunden und der Fragenkatalog wird fortgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor jedem Geschäftsverkehr mit Russland kundig zu machen:
>> Zum BAFA: Russland-Sanktionen (inkl. Unterseiten)
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