- Verfahrensbereich: Einfuhr
03.01.2023: Keine Anträge oder Einsprüche wegen fehlerhafter Abgabenermittlung notwendig
Gemäß der Zollverwaltung kam es bei den Überlassungen von Waren aus APS-begünstigten Ländern vom 01.01.2023, 00:00 Uhr bis ca. 02.01.2023, 12:00 Uhr, ggf. zu einer fehlerhaften und zu hohen Abgabenermittlung.
Sofern bei der Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr eine Begünstigung beginnend mit „2“ (Präferenzbehandlung für APS-Länder) beantragt wurde, gewährte das IT-Verfahren ATLAS während dieses Zeitraums nur den Drittlandszollsatz. Das Systemverhalten wurde zwischenzeitlich korrigiert.
Die Zollverwaltung bittet vorerst von Anträgen auf Erlass oder Erstattung von Einfuhrabgaben sowie von Einsprüchen gegen die Abgabenbescheide abzusehen. Eine Überprüfung und Korrektur der Abgabenbescheide wird von Amts wegen durchgeführt.
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