- Verfahrensbereich: Einfuhr
10.03.2026: Unterlagencodierungen für vZA/AZ
Mit der ATLAS-Teilnehmerinfo 0813/25 hat die Zollverwaltung informiert, dass bei ODS-Lizenzen Angaben zum Versender/Ausführer bei vereinfachten Zollanmeldungen und Anschreibungsmitteilungen (vZA/AZ) verpflichtend sind. Dies ist für einen automatisierten Abgleich mit der CERTEX-Schnittstelle notwendig. Ab sofort ist das Vorgehen auch für Waren notwendig, die der F-Gas-Verordnung unterliegen.
Wenn Sie CERTEX-Dokumente für F-Gas-Waren oder ozonabbauende Stoffe melden, müssen Sie folgende Angaben zum Versender/Ausführer als Unterlagencodierungen auf Kopfebene übermitteln:
- 9DFO Versender/Ausführer (Name)
- 9DFP Versender/Ausführer (Straße und Hausnummer)
- 9DFQ Versender/Ausführer (Land)
- 9DFR Versender/Ausführer (Postleitzahl)
- 9DFS Versender/Ausführer (Ort)
Eine Angabe im Datenfeld “Zusatztext” in Import Filing: ATLAS (Zusätzliche Angaben zur Anmeldung) ist nicht mehr notwendig.
Werden die Angaben zum Versender/Ausführer nicht übermittelt, können die vereinfachten Zollanmeldungen, bzw. Anschreibungsmitteilungen nicht angenommen werden oder werden wieder zurückgegeben.
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