- Verfahrensbereich: Einfuhr
16.01.2026: Meldung von Zuckererzeugnissen ohne Umrechnung
Die Zollverwaltung informiert, wie Sie Zuckererzeugnisse zum Import melden können, ohne eine Berechnung der Maßeinheit DTN-Z vornehmen zu müssen. Diese entspricht der enthaltenen Menge Saccharose je Kilogramm und stellt die Bemessungsgrenze für den Zollsatz beim Import von Zuckererzeugnissen dar.
Nutzen Sie stattdessen für die Zollmenge die Angabe in Kilogramm (KGM), wählen zusätzlich in den Gehaltsangaben den Code 04 für Gehalt an Saccharose und tragen im zugehörigen Feld Grad/Prozent den Saccharosegehalt der Ware ein.
Mehr zum Vorgehen und eine Beispielrechnung für Zuckersirup mit der Zolltarifnummer 21069059990 finden Sie in der ATLAS-Info.
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