- Verfahrensbereich: Einfuhr
09.01.2026: Stammdaten USt-IdNr. und EORI-Nummer beachten
Wenn Unternehmen einen Import mit Weiterleitung in einen anderen Mitgliedstaat anmelden, können sie dafür das Verfahren 42 nutzen: Gleichzeitige Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat, ggf. mit Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren.
Bei diesem Verfahren müssen zusätzliche steuerliche Verweise gemeldet werden. Beim Anmelder, Erwerber oder Fiskalvertreter sind dies Angaben zum Finanzamt und die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.). Sofern eine EORI-Nummer vorhanden ist, muss diese statt der Adresse angegeben werden. In Import Filing: ATLAS werden die zusätzlich steuerlichen Verweise aus den Stammdaten an den Zoll gemeldet. Über eventuell fehlende Angaben informiert der Assistent der AEB-Anwendung.
Zukünftig werden beim Verfahren „42“ die Stammdaten zur gemeldeten EORI-Nummer und der USt-IdNr. zollseitig automatisiert abgeglichen. Die zollseitig hinterlegten Daten zum Unternehmen müssen dann mit den steuerseitig hinterlegten Daten übereinstimmen.
Folgendes wird abgeglichen:
- USt-IdNr.: Name/Firmenname, Gesellschaftsform (Firmierung) und Adressdaten
Die Angaben von Firmenname und Ort allein sind nicht ausreichend. In diesem Fall müssen auch Straßenname und Hausnummer übereinstimmen. - EORI-Nummer: Diese muss im Falle von deutschen Firmen mit den beim Stammdatenmanagement des Zolls hinterlegten Daten übereinstimmen.
Bitte beachten Sie: Sollte steuerseitig für die EORI-Nummer eine Postfachadresse hinterlegt sein, ist kein Abgleich möglich. Unternehmen sollten in diesem Fall Adressdaten dort hinterlegen lassen.
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