- Verfahrensbereich: Ausfuhr
16.02.2026: Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen Nr. 46 und Nr. 28
Zum 1. Februar 2026 ist das fünfte Maßnahmenpaket zur Beschleunigung und Optimierung der Verfahren im Bereich der Exportkontrolle in Kraft getreten. Damit wurden Allgemeine Genehmigungen (AGG) erweitert, bzw. neu erteilt.
Die Zollverwaltung informiert über die zugehörigen Unterlagencodierungen.
3LLC/A46: Allgemeine Genehmigung Nr. 46
3LLC/A28: Allgemeine Genehmigung Nr. 28
Folgende Länderlisten wurden daher bereitgestellt:
I1246 (Zulässigkeit bei Verwendung der AGG Nr. 46)
I1228 (Zulässigkeit bei Verwendung der AGG Nr. 28)
Inhaltlich wurden die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13, Nr. 17, Nr. 21 und Nr. 24 geändert.
Außerdem wurde die AGG Nr. 45 neu erteilt. Diese dient der nichtsensitiven Verbringung mittels elektronischer Medien im Rüstungsbereich ausschließlich zum Zweck der Datenspeicherung auf einem Server.
Mehr Informationen zu den Allgemeinen Genehmigungen entnehmen Sie direkt der ATLAS-Info oder lesen Sie in der AEB Community: BAFA: Änderung und Neubekanntgabe von Allgemeinen Genehmigungen.
In Export Filing: ATLAS stehen die Unterlagencodierungen automatisch zur Verfügung. Verwenden Sie ASSIST4 Export, ergänzen Sie die Unterlagencodierungen vor der Verwendung in Ihren Stammdaten.
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