Mit der Umstellung auf ATLAS 3.0 führt der Zoll umfangreiche Änderungen ein. Machen Sie sich daher rechtzeitig mit den Änderungen vertraut und und bewerten Sie anhand dessen die Umsetzung für Ihre Zollprozesse.
Fachseminare
Wie sieht die Neugestaltung der Art der Anmeldung aus? Wo sind neue Angaben zu Lieferkettenbeteiligten gefordert und welche Verschiebungen gibt es bei der Beteiligtenkonstellation? Was hat sich bei den codierten Unterlagen geändert? Auf diese und weitere Fragen erhalten Sie Auskunft im Seminar:
Schon vorbereitet? ATLAS AES 3.0 unter der Lupe
Änderungen im Überblick
In folgenden Artikeln erhalten Sie fachliche Informationen, die einzelne Änderungen unter ATLAS AES 3.0 in den Fokus rücken. Diese werden fortlaufend ergänzt. Nutzen Sie bei Bedarf die Zusammenstellung zur Umstellung von AES 2.4 auf AES 3.0 als PDF-Dokument für einen kurzen fachlichen Überblick.
- Arten der Anmeldung und Arten der Ausfuhranmeldung
- Neue Beteiligtenkonstellation
- Das „Kennzeichen Sicherheit”
- Angaben zum Beförderer
- Zusätzliche Informationen - Vermerk und besondere Tatbestände
- Codierte Unterlagen
- Transportausrüstungen und Beförderungsmittel
- Zweimal neue Länderangaben
- Zentrale Zollabwicklung
- Neuerungen im Nachforschungsverfahren
- Nachträge im Normalverfahren
- CUS-Nummer sicher ermitteln
Das Video-Tutorial
Nach einem Klick auf das Bild gibt Ihnen Johannes Lieb in 11 Minuten einen Überblick über alle Neuerungen:
Bei einem Klick auf dieses Bild wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an Vimeo gesendet. Datenschutzinformationen
Zollinformationen
Der Zoll hat im März 2022 die Neuerungen in der ATLAS-Info 306/2022 zusammengefasst und weitere Klarstellungen in der ATLAS - Info 0393/2023 veröffentlicht:
- Alle zollseitigen Änderungen finden Sie in der ATLAS-Info 306/2022
- Klarstellungen aus der ATLAS-Info 0393/2023
- Hinweise zum Ursprungsland in der ATLAS-Info 0426/2023
- Zollseitige Frist zur Umstellung in der ATLAS -Info 0440/2023
- Erläuterung zur Sicherheit, zum Beförderer und zu Beförderungsmitteln ATLAS - Info 0501/2023
Export Filing: ATLAS
Verwenden Sie Export Filing: ATLAS im Rechenzentrum von AEB gelten für Sie folgender Zeitplan und folgende Änderungen:
Zum Zeitplan
AEB hat Ihre Systeme auf die Umstellung vorbereitet. Bis zur Umstellung werden weiterhin Nachrichten im Format des Releases 2.4 verarbeitet.
Haben Sie bereits einen Benutzerverwalter in Export Filing: ATLAS? Dann kann dieser ab sofort die Umstellung auf das ATLAS Release 3.0 für Ihr Unternehmen durchführen. Sie möchten diese Aufgabe übernehmen und haben noch keinen verantwortlichen Benutzerverwalter?
Innerhalb von Export Filing: ATLAS erhalten Sie rechtzeitig eine AEB-Nachricht mit dem spätmöglichsten Stichtag, bis zu dem Sie die Umstellung vornehmen müssen. Bestimmen Sie damit Ihren Umstellungstermin selbst.
Bitte beachten Sie: Spätestens nach dem Stichtag aus der AEB-Nachricht ist das neue Release 3.0 für die Ausfuhr in Ihrem Unternehmen automatisch wirksam.
Umstellungsanleitung für Export Filing: ATLAS im Rechenzentrum
Wenn Sie für Export Filing: ATLAS die Anmeldung von Benutzern administrieren, können Sie bereits ab sofort die Umstellung auf das ATLAS Release 3.0 für die Ausfuhr vornehmen.
- Beachten Sie: Die Umstellung kann nicht rückgängig gemacht werden.
- Sind alle Betroffenen über die fachlichen Änderungen informiert?
- Stellen Sie sicher, dass Sie der einzige angemeldete Benutzer sind und keine Vorgänge mehr geöffnet sind. Falls Sie sich nicht sicher sind, gehen Sie von der Zentrale über die Benutzerverwaltung und öffnen den Eintrag Angemeldete Sitzungen. Hier sollte nur Ihr eigener Benutzer eingetragen sein.
- Für die Umstellung gehen Sie anschließend über die Zentrale in die Administration und wählen dort den Eintrag ATLAS Ausfuhr.
Dort können Sie in der ATLAS-Versionsumstellung die Schaltfläche Auf Version 3.0 umstellen klicken. - Ihr Export Filing: ATLAS wird auf die AES Version 3.0 umgestellt, dabei werden alle Daten in offenen Ausfuhranmeldungen und in Vorlagen soweit wie möglich aktualisiert.
Umstellungsanleitungen für weitere AEB-Anwendungen
Export Filing: ATLAS kann über eine der folgenden Betriebsvarianten bei Ihnen im Einsatz sein. Ist dies der Fall, beachten Sie bitte die dort beschriebenen Umstellleitfäden und weiterführenden Informationen zum Wechsel auf AES 3.0
- Export Filing: ATLAS – Neue Dateischnittstelle zum ATLAS Release 3.0 für die Ausfuhr
- Plug-in für SAP®: Umstellung auf das ATLAS Release 3.0
- Export Filing: ATLAS mit Customs Management-Schnittstelle: Umstellung auf das ATLAS Release 3.0
- ASSIST4 im Rechenzentrum: Umstellung auf das ATLAS Release 3.0
- ASSIST4 On-Premise: Umstellung auf das ATLAS Release 3.0
Kommentare
Für Fragen rund um ATLAS Ausfuhr 3.0 und neue Felder helfen Ihnen die Neuerungsdokumente weiter. Diese werden hier verlinkt, sobald sie verfügbar sind. Nutzen Sie daher die Schaltfläche Folgen für diesen Beitrag, damit Sie darüber zuverlässig per E-Mail informiert werden.
Möchten Sie vorab Fragen zu einzelnen Feldern klären oder suchen fachliche Informationen zum ATLAS Release, stellen Sie diese gerne in der AEB Community oder besuchen Sie die angebotenen Fachseminare von AEB.
Sie finden im Artikel zu den fachlichen Änderungen alle Termine zu den AEB-Seminaren: Schon vorbereitet? ATLAS AES 3.0 unter der Lupe. Dort erhalten Sie den grundlegenden Überblick und Gelegenheit Ihre Fragen aus der Praxis zu klären.
AEB Trainer Johannes Lieb erläutert einzelne Änderungen - ab sofort finden Sie daher mehr zu den Arten der Anmeldung und Arten der Ausfuhranmeldung
Nutzen Sie eine Dateischnittstelle, finden Sie alle Informationen gesondert unter Export Filing: ATLAS – Neue Dateischnittstelle zum ATLAS Release 3.0 für die Ausfuhr
Ab sofort finden Sie innerhalb der fachlichen Änderungen weitere Fachbeiträge zu wichtigen Einzelthemen wie zum Kennzeichen Sicherheit, dem Beförderer oder den codierten Unterlagen.
Da die Umstellung auf AES 3.0 in Export Filing: ATLAS durch Ihr Unternehmen selbst vorgenommen werden kann, erhalten Sie außerdem jetzt eine Anleitung zur Umstellung und den notwendigen Berechtigungen.
Bitte beachten Sie: Auch wenn der Zoll die Frist zur weichen Migration verlängert hat, hält AEB an den bereits veröffentlichten Umstellungsterminen fest.
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