- Verfahrensbereich: Einfuhr
25.01.2023: Ab 1. März 2023 sind bei Importen mit GGED Abschreibemengen notwendig
Zum 1. März 2023 werden Unterlagencodierungen zu Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumente (GGED-PP, GGED-A, GGED-D, GGED-P) technisch von Bescheinigungsbereich 1 auf 2 umgestellt. Dadurch wird es ab diesem Stichtag erforderlich, in der Einfuhranmeldung zusätzlich Abschreibemengen anzugeben.
Laut ATLAS-Info 0404/23 werden ab dem 1. März Zollanmeldungen, bei denen die Abschreibemengen fehlen, nicht mehr angenommen. Diese müssen ergänzt und neu eingereicht werden.
Empfehlung des Zolls: Zollanmeldungen mit GGED vor dem 1. März nur noch abzugeben, wenn mit einer Gestellung und Annahme vor dem 1. März zu rechnen ist.
In Import Filing: ATLAS werden die Bescheinigungsbereiche der betroffenen Unterlagencodierungen automatisiert durch AEB aktualisiert. Für ASSIST4 aktualisieren Sie Ihre Stammdaten.
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