Abhängig vom Status des EMCS-Vorgangs (Eröffnung), aus dem heraus Sie das Ausfallverfahren eröffnet haben, ist das weitere Vorgehen für EMCS (DE) und EMCS (UK) unterschiedlich.
EMCS (DE): Ausfallverfahren aus Status "Vollständig" heraus eröffnet
Sobald das EMCS-System wieder funktioniert, sind Sie verpflichtet, den Entwurf e-VD/v-e-VD elektronisch an den Zoll zu übermitteln.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie den EMCS-Vorgang (Eröffnung) im Status Nachmeldung erforderlich.
- Versenden Sie mithilfe des Assistenten die Nachricht N_EAD_SUB (Entwurf e-VD/v-e-VD) an den Zoll.
- Bearbeiten Sie diesen EMCS-Vorgang (Eröffnung) wie gewohnt weiter.
EMCS (DE): Ausfallverfahren aus Status "Versendet" heraus eröffnet
Sobald das EMCS-System wieder funktioniert, erhalten Sie für den ursprünglichen EMCS-Vorgang (Eröffnung) eine Nachricht vom Zoll, worauf der Vorgang in den Status Gültig wechselt. Für diesen EMCS-Vorgang ändern Sie dann den Bestimmungsort auf den eigenen Standort.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie den ursprünglichen EMCS-Vorgang (Eröffnung) im Status Gültig.
- Ändern Sie den Bestimmungsort auf Ihren Standort: Bestimmungsort einer EMCS-Eröffnung ändern.
EMCS (UK): Ausfallverfahren aus Status "Versendet" oder "Vollständig" heraus eröffnet
Sie müssen den Entwurf e-VD elektronisch an den Zoll schicken, sobald EMCS wieder verfügbar ist.
Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Öffnen Sie den EMCS-Vorgang (Eröffnung) im Status Nachmeldung erforderlich.
- Versenden Sie mithilfe des Assistenten die Nachricht N_EAD_SUB (Entwurf e-VD) an den Zoll.
- Bearbeiten Sie diesen EMCS-Vorgang (Eröffnung) wie gewohnt weiter.
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