- Verfahrensbereich: Einfuhr
09.03.2023: Angabe der Unterlage „9DFB“ nur auf Kopfebene
Mit der ATLAS-Info 0410/23 teilte das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) mit, dass ab dem ATLAS Release 10.1 das Beantragen der unverzüglichen Mitteilung der Zollschuld nach Artikel 244 UZK-IA über die Unterlagencodierung „9DFB“ erfolgt.
Nun stellt das ITZBund mit der ATLAS-Info 0434/23 klar, dass die Angabe der Unterlage „9DFB“ auf Kopfebene einer Einzelsendung erfolgen muss.
Die Angabe der Unterlagencodierung auf Positionsebene führt zu keinem automatisierten Systemverhalten, so dass zu entrichtende Sicherheiten weiterhin nicht unverzüglich als Zollschuld mitgeteilt werden.
In den Anwendungen von AEB arbeiten Sie derzeit weiterhin zuverlässig mit dem Release 10.0, sobald Änderungen anstehen, informiert AEB Sie rechtzeitig.
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