- Verfahrensbereich: Ausfuhr und Versand
10.11.2025: Änderungen nach dem 15. November 2025
Zur vorgezogenen Ausfuhr von Nicht-Unionswaren und verbrauchsteuerpflichtigen Waren hat die Zollverwaltung im Oktober 2025 Änderungen ab 15. Dezember 2025 mit der europäischen Umstellung auf AES bekanntgegeben: ATLAS-Info 0853/25 - Hinweise zur vorgezogenen Ausgangsabfertigung
Eine weitere Änderung wird bereits mit der zollseitigen Wartung am 15.11.2025 umgesetzt. Werden zukünftig verbrauchsteuerpflichtige Waren in Ausfuhren als Vorpapier mit den Codierungen
- C651 (elektronisches Verwaltungsdokument) oder
- C658 (Ausfalldokument - Notfallverfahren für eVD (EMCS)) gemeldet,
erhält diese Information nun auch der Teilnehmer am Ausgang. Da in der Nachricht „Daten zum Ausgang“ (E_EXT_DAT), die zwischen den Teilnehmern am Ausgang und den Ausgangszollstellen genutzt wird, kein Feld für Vorpapiere vorhanden ist, wird die Codierung C651 bzw. C658 zukünftig im Feld „Sonstiger Verweis“ an die Teilnehmer am Ausgang übermittelt. Dazu wird eine Anpassung der Codeliste vorgenommen.
Bitte beachten Sie: Teilnehmer am Ausgang sind üblicherweise Speditionen, die Waren an den Ausgangszollstellen gestellen.
Änderung im Versandverfahren (NCTS)
Die Rechtsbehelfsbelehrung im Standardschreiben der Zollanwendung „Verwaltung von Sicherheiten“ wird angepasst. Verwaltungsakte in diesem Bereich werden nur noch zum Datenabruf bereitgestellt und nicht mehr per Post geschickt.
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