- Verfahrensbereich: Einfuhr
06.11.2025: Fachliche Änderungen nach dem Wartungsfenster am 15.11.2025
Am 15. November 2025 werden Anpassungen vorgenommen, die den Import von Kulturgütern (Import of Cultural Goods – ICG) betreffen.
Unterlagen für Kulturgüter melden Sie grundsätzlich mit der dazugehörigen Bezugsnummer (auf Positionsebene im Unterlagen-Feld „Nummer der Unterlage“) an.
Ausnahme: Liegt keine Bezugsnummer vor, melden Sie die Unterlagencodierung Y138 und übermitteln den Wert „ohne“.
Der Bescheinigungsbereich der Unterlagencodierungen L049, L050 und L065 ändert sich von Bereich 1 auf 2. Bei der Unterlagencodierung Y138 ändert sich der Bereich von 5 auf 2. Die Angabe einer Abschreibungsmenge wird dadurch zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie: Betroffene Zollanmeldungen, welche vor dem 15. November 2025 abgegeben und bis zur Änderung noch nicht zollrechtlich angenommen wurden, werden nicht angenommen bzw. zurückgegeben. Geben Sie daher nur Zollanmeldungen vor dem Stichtag ab, bei denen zu erwarten ist, dass die Annahme noch vor dem Wartungsfenster erfolgt.
In Import Filing: ATLAS werden die Bescheinigungsbereiche automatisch geändert. Verwenden Sie ASSIST4 Import, ändern Sie die Bescheinigungsbereiche vor der Verwendung in Ihren Stammdaten.
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