- Verfahrensbereich: Einfuhr
27.04.2023: Neue Unterlagencodierungen für Waren mit Präferenzursprung Israel
Die EU-Kommission führt mit Wirkung zum 16.05.2023 eine neue TARIC- Maßnahmenbedingung für die Präferenzanmeldung von Waren aus Israel ein. Ab diesem Zeitpunkt ist für die Präferenzgewährung zusätzlich zu den präferenzbegründeten Unterlagen folgende Unterlage anzumelden:
- Y864: Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.)
In der Fußnote (CD906) zur Zollpräferenz erhalten Sie einen Link zur Liste der Postleitzahlen, in der alle nicht-präferenzberechtigten Orte aufgeführt sind.
Alle angegebenen Postleitzahlen gehören zu den Gebieten, die seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehen. Laut Assoziationsabkommen zwischen der EU und Israel wird eine Präferenzbehandlung für Waren aus diesen Gebieten abgelehnt.
Der Zoll hat das Merkblatt zu Präferenznachweisen aus Israel am 25. April aktualisiert.
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