- Verfahrensbereich: Ausfuhr
31.07.2023: Neue Unterlagencodierungen ATLAS-Ausfuhr
Am 20. Juli 2023 trat die Verordnung (EU) 2023/1529 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des russischen Angriffskriegs durch den Iran in Kraft. Betroffene Güter werden im Anhang II der Verordnung gelistet.
Für diese stehen in ATLAS-Ausfuhr ab sofort die folgenden Codierungen zur Verfügung:
- X993/IR: „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)gemäß Artikel 2 Abs. 3 Buchstabe a oder Artikel 2 Abs. 3 Buchstabe b VO (EU) 2023/1529 für in Anhang II aufgeführte Güter und Technologien"
- X993/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 2 Abs. 3 Buchstabe a oder Artikel 2 Abs. 3 Buchstabe b VO (EU) 2023/1529 für in Anhang II aufgeführte Güter und Technologien"
- Y890: „Güter und Technologien, die keinen Beschränkungen nach Artikel 2 Abs. 1 VO (EU)2023/1529 unterliegen"
- Y891: „Die von Anhang II VO (EU) 2023/1529 erfassten Güter werden nicht durch das Hoheitsgebiet Irans durchgeführt“
- Y892: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand gemäß Artikel 2 Abs. 7 VO (EU) 2023/1529)"
Bitte beachten Sie zur Negativcodierung Y891:
Die Anmeldung ist grundsätzlich nicht verpflichtend. Diese ist vorgesehen für Ausfuhren von Gütern des Anhang II in andere Länder als Iran mit dem Fokus, dass die Güter nicht durch das Hoheitsgebiet Irans durchgeführt werden. Mehr dazu finden Sie in der ATLAS-Info.
Verwenden Sie Export Filing: ATLAS im Rechenzentrum von AEB stehen Ihnen die Unterlagencodierungen aktuell zur Verfügung.
Nutzen Sie eine ASSIST4-Anwendung, stehen Ihnen die Unterlagencodierungen nicht automatisch zur Verfügung, sondern müssen ggf. vorher in den Stammdaten manuell hinterlegt werden.
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