- Verfahrensbereich: Versandverfahren
06.10.2023
In dieser Teilnehmerinfo werden bezüglich der Anmeldung von Ausgangszollstellen im Versandverfahren sowie der Anmeldung von Sicherheitsdaten im TIR-Verfahren auf nachfolgende Punkte hingewiesen:
Versand (E_DEP_DAT): Anmeldung von Ausgangszollstellen im Versandverfahren
Seit dem ATLAS Release 9.1 ist es Ihnen möglich in einer Versandanmeldung die Vorabanmeldung von Sicherheitsdaten (Daten der summarischen Ausgangsmeldung) anzugeben. Dies machen Sie, in dem Sie einen der beiden Werte im Feld „Sicherheit“ angeben:
- Wert „2“ („Enthält die Daten einer summarischen Ausgangsmeldung“)
- Wert „3“ („Enthält Daten sowohl einer summarischen Eingangs- als auch Ausgangsmeldung“)
Eine weitere Vorabmeldung müssen Sie dann nicht abgeben; z.B. in Form einer summarischen Ausgangsmeldung (ASumA).
Wann ist die Abgabe einer Vorabanmeldung erforderlich?
Diese ist grundsätzlich erforderlich, wenn Sie Waren aus dem Zollgebiet der Union verbringen.
Nicht erforderlich ist die Abgabe einer Vorabanmeldung u.a., wenn entsprechende Abkommen geschlossen wurden wie mit der Schweiz, Norwegen und Andorra.
Wann ist die Angabe der „Ausgangszollstelle im Versandverfahren“ (VAZSt) bei der Vorabmeldung erforderlich?
Diese ist erforderlich, wenn Sie im Feld „Sicherheit“ den Wert „2“ oder „3“ angegeben haben.
In der Codeliste C0175 sind alle gültigen VAZSt aufgelistet.
Beachten Sie, dass die VAZSt nicht der „Ausgangszollstelle“, die Zollstelle an der Außengrenze des Zollgebietes der Union, entspricht. Die VAZSt überprüft anhand der Sicherheitsdaten ob die Waren die Europäische Sicherheitszone verlassen dürfen; z.B. die VAZSt in Calais (FR) für Versandvorgänge in/durch das Vereinigte Königreich (ohne Nordirland).
Was muss technisch für die oben beschriebene Vorabanmeldung von Sicherheitsdaten beachtet werden?
Aus technischer Sicht muss das entsprechende Land seine nationale Versandanwendung auf die NCTS-Phase 5 umgestellt haben, damit Sie die Daten der Versandanmeldung (inkl. der Sicherheitsdaten) übermitteln können. Finden Sie in der Codeliste 0175 keine Zollstelle eines bestimmten Landes, so kann diese keine an die VAZSt adressierten Datensätze empfangen, da dieses Land noch nicht auf die NCTS Phase 5 umgestellt hat. Sollte dies der Fall sein, dann können Sie wie folgt vorgehen:
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Separate Abgabe einer Vorabanmeldung (z.B. via ASumA)
Tragen Sie hierfür im Feld Sicherheit den Wert „0“ ein („Enthält keine Daten einer summarischen Eingangs- oder Ausgangsmeldung“) -
Änderung der Beförderungsroute
z.B. für Versandvorhänge in/durch das Vereinigte Königreich (ohne Nordirland) über Cuxhaven (DE) statt über Calais (FR)
Versand (E_DEP_DAT): Anmeldung von Sicherheitsdaten (Daten der ASumA) im TIR-Verfahren
Aktuell sieht die Spezifikation für die Versandanmeldung vor, dass Sie die VAZSt nur dann angeben können, wenn Sie eine Kombination aus
- TIR-Verfahren (Feld „Art der Anmeldung“ = „TIR“) und
- Sicherheitsdaten (Daten der summarischen Ausgangsanmeldung; Feld „Sicherheit“ gefüllt mit dem Wert „2“ oder „3“)
angegeben haben.
Es ist geplant, dass die Angabe der VAZSt sowie der DgZST (=„Durchgangszollstelle“) im TIR-Verfahren unzulässig sein wird. Dies ist auch korrekt, da es im TIR-Verfahren keine DgZSt und VAZSt geben kann.
Bis zu der Technischen Anpassung ist in dem Falle der Verwendung des TIR-Verfahrens die Vorabanmeldung via ASumA anzugeben. Dafür tragen Sie in der Versandanmeldung im Feld „Sicherheit“ den Wert „0“ ein.
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