- Verfahrensbereich: Versand
13.11.2023: Übergangslösung via Codierung „9DFI“
Seit dem ATLAS Release 9.1 müssen Sie in der Anmeldenachricht im Versandverfahren (E_DEP_DAT) die Warennummer verpflichtend angeben, wenn Sie sich in diesem Vorgang mit der Codierung „N380“ auf ein vorangegangenes Ausfuhrverfahren beziehen.
Dieses Vorgehen ist für viele Anwender in der Praxis nicht gut umsetzbar, weshalb hierfür zollseitig ein Workaround geschaffen wurde. Statt der Codierung „N380“ soll die Codierung „9DFI“ verwendet werden können. Diese Übergangslösung soll vermutlich bis zum 4. Quartal 2024 bestehen bleiben.
Falls Sie nicht die Codierung „N380“ verwenden können, so müssen Sie bei Verwendung der Codierung „9DFI“ Folgendes beachten, da die Codierung nicht in den Codelisten des Zolls enthalten ist:
- Die Angabe einer Warentarifnummer entfällt, auch wenn sich der Versandvorgang auf vorangegangene Ausfuhrverfahren bezieht.
- Die Pflicht zur Angabe einer Warenposition im Datenfeld „Positionsnummer“ des Vorpapiers in einer Versand-Warenposition entfällt. Das bedeutet, Sie können mehrere Positionen eines Ausfuhrvorgangs in einer Warenposition einer Versandanmeldung zusammenfassen, wenn es sich um die gleiche Ware handelt.
- Beachten Sie, dass das Zusammenfassen unterschiedlicher Waren in einer Warenposition fachlich nicht zulässig ist.
- Die Codierung „9DFI“ darf nur ein Mal pro Warenposition angegeben werden.
- Die Angabe beider Codierungen („9DFI“ und „N380“) innerhalb einer Warenposition ist nicht zulässig.
- Bei der Erstellung internationaler Nachrichten wird die Codierung "9DFI“ systemseitig automatisch in die Codierung „N380“ abgeändert, um Fehlermeldungen zu vermeiden.
In den Anwendungen von AEB
Wenden Sie sich für Import Filing: ATLAS in Einzelfällen an den Support von AEB, da diese Codierung nicht in den Codelisten gepflegt wird. Diese kann dann für den Einzelvorgang manuell in Ihrer Anwendung eingepflegt werden muss.
Verwenden Sie ASSIST4 Import, fügen Sie die Unterlagencodierung Ihren Stammdaten hinzu.
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