- Verfahrensbereich: Ausfuhr
08.01.2024: Codierungen in ATLAS-Ausfuhr zu neuen AGG
Neu erteilt wurden die drei AGG Nr. 35, 40 und 41 durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
- die AGG Nr. 35 für die Ausfuhr oder Verbringung von bestimmten Ersatzteilen, die in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) genannt sind,
- die AGG Nr. 40 für die Ausfuhr bestimmter Chemikalien nach Indien und
- die AGG Nr. 41 für bestimmte Ersatzteillieferungen im Dual-use-Bereich.
Ab dem 9. Januar 2024 können Sie die folgenden Codierungen zur Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr verwenden:
- 3LLC/A35: „Allgemeine Genehmigung Nr. 35“
- X071/A40: „Allgemeine Genehmigung Nr. 40“
- X071/A41: „Allgemeine Genehmigung Nr. 41“
Mehr Informationen zu den Änderungen finden Sie auch in der AEB Community: BAFA: Neue Allgemeine Genehmigungen und Neubekanntgabe bestehender Allgemeiner Genehmigungen.
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