- Verfahrensbereich: EMCS
31.01.2023: Änderungen zum Wartungsfenster am 31. Januar 2024
Am 31. Januar 2024 wurden die nachfolgenden Anpassungen umgesetzt:
Annullierung eines e-VD mit Bestimmungsort „Ausfuhr“
Status: Für die Annullierung eines EMCS-Vorgangs muss sich dieser im Bearbeitungszustand „Akzeptiert“, „Akzeptiert - zur Ausfuhr zuzulassen“ oder „Abgelehnt“ befinden. Dabei ist nicht relevant ob zuvor eine Nachricht „Meldung über zugelassene Ausfuhr“ oder eine Nachricht „Ablehnung Ausfuhr e-VD“ gesendet wurde.
Versanddatum: Aufgrund möglicher zeitlicher Differenzen zwischen Erstellung des e-VD und der zugehörigen Ausfuhranmeldung erfolgt bei EMCS-Vorgängen mit Bestimmungsort „Ausfuhr“ keine Prüfung mehr bzgl. dem im e-VD angegebenen Versanddatum. Das bedeutet, dass Sie auch nach Ablauf des Versanddatums einen EMCS-Ausfuhrvorgang annullieren können.
Auf folgende Richtigstellungen zu EMCS-Info 02/24 wird hingewiesen:
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Sonderfall zu AES-EMCS-Schnittstelle
Hier gab es einen Zahlendreher:
korrekt heißt die Nachricht „Ablehnung Ausfuhr e-VD“ [IE839] -
Parallele Erzeugung von Registriernummer und Einfuhr-MRN in ATLAS
Es werden bis auf weiteres die derzeitige Registriernummer sowie parallel die Einfuhr-MRN in ATLAS erzeugt und verwendet.
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