- Verfahrensbereich: EMCS
02.02.2024: Anmeldung von verbrauchsteuerpflichtigen Unionswaren
Aufgrund von Vorgaben des UKZ-IA wurde zum 17. Januar 2024 der Verfahrenscode 49 im IT-Fachverfahren EMCS beendet.
Melden Sie seither verbrauchssteuerpflichtige Waren zum Verfahren 49 im IT-Verfahren ATLAS an, so hat dies nicht dieselbe Anmeldekombination im e-VD bzgl. einem sich anschließenden Steueraussetzungsverfahren, was derzeit zu Problemen führt.
Es ist geplant, dass die Anmeldung von Waren, die Sie bisher im Verfahren 49 angemeldet haben, zukünftig mit einer anderen Verfahrenscode-Kombination anmelden. Derzeit melden Sie weiterhin den Verfahrenscode 49 in ATLAS für Ihre Importe an.
Bis die Europäische Kommission dafür einen neuen Verfahrenscode festgelegt hat, nutzen Sie für EMCS-Vorgänge folgenden Workaround:
Seit 17. Januar tragen registrierte Versender die von ATLAS vergebene ATC-Registriernummer in Feld 9.1 a des Entwurfs e-VD „Einheitspapier Einfuhr Registriernummer (Import SAD Number)“ ein. Dies ist in EMCS Filing in der Mappe Außenhandel im Feld für die Registriernummer möglich. Allerdings muss in solchen Fällen die ATC49-Registriernummer zu einer ATC45-Registriernummer umgeschrieben werden.
Zusätzlich tragen Sie im Feld „Beförderungsdetails – ergänzende Informationen“ die ursprüngliche ATC49-Registriernummer ein.
Hinweis: Dies ist abweichend von den Vorgaben der EMCS-Verfahrensanweisung.
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Bitte beachten Sie: Am 9. Februar 2024 hat die Zollverwaltung mit der EMCS-Info 08/24 weitere Informationen zur Referenzierung auf Importanmeldungen im Verfahren 49 ergänzt.
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